Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Der Regierungsrat legt die Reform der Abgeltung der Zentrumslasten an die Gemeinden vor. Grundlage bilden fünf Leitsätze des Regierungsrates. Diese sehen unter anderem vor, die bisherige Definition der Zentrumslasten beizubehalten, die Anspruchsberechtigung klarer zu regeln und die Abgeltungen stärker an strukturellen Kennzahlen auszurichten.
Die Reform geht auf die letzte periodische Überprüfung des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) zurück. Diese zeigte, dass sich das bestehende System grundsätzlich bewährt hat und breit abgestützt ist. Kritische Rückmeldungen betrafen jedoch insbesondere die heutige Regelung zur Abgeltung der Zentrumslasten, weshalb der Regierungsrat im Bericht über die Erfolgskontrolle des FILAG, welcher im Grossen Rat in der Herbstsession 2024 beraten wurde, eine grundlegende Überprüfung in Aussicht stellte.
Der Grosse Rat ergänzte die Vorgaben des Regierungsrates mit einer Planungserklärung, welche den Einbezug von Subzentren und ganz generell die Berücksichtigung von regionalen Lasten fordert. Zudem fliesst eine in der Wintersession 2024 überwiesene Motion zur Unterstützung von Gemeinden mit regional bedeutenden Sportanlagen in die Reform ein.
Drei Instrumente ersetzen das heutige System
Zentrumslasten entstehen dort, wo Gemeinden Leistungen und Infrastrukturen bereitstellen, die regelmässig auch von Einwohnerinnen und Einwohnern anderer Gemeinden genutzt werden. Dieser Grundsatz bleibt bestehen. Neu wird die bisherige Verknüpfung der Zentrumslastenabgeltung mit dem Finanzausgleich aufgehoben. Dadurch leisten die bisherigen Zentrumsgemeinden Bern, Biel, Thun, Burgdorf und Langenthal höhere Beiträge beziehungsweise erhalten geringere Zuschüsse aus dem Finanzausgleich. Gleichzeitig werden die übrigen Gemeinden in diesem Bereich entlastet.
Insgesamt steigt das Abgeltungsvolumen von heute 91 Millionen auf 145 Millionen Franken. Diese Mehrkosten stellen eine Lastenverschiebung von den Gemeinden zum Kanton dar, an welcher sich alle Gemeinden beteiligen müssen.
Das bisherige System wird durch drei Instrumente ersetzt:
- Eine pauschale Abgeltung von insgesamt 90 Millionen Franken erhalten 13 Gemeinden mit einer ausgeprägten Zentralitätsfunktion.
- 46 Gemeinden mit regional bedeutenden Sportanlagen erhalten insgesamt 30 Millionen Franken.
- 20 Gemeinden mit regional bedeutenden Kulturinstitutionen stehen 25 Millionen Franken zur Verfügung.
Regionale Zentren werden gestärkt
Die bisherigen Gemeinden mit Zentrumsfunktionen sind unterschiedlich betroffen, je nachdem ob sie heute bereits eine Pauschalabgeltung erhalten oder nicht: Bern, Biel und Thun erhalten zwar höhere Abgeltungen als bisher. Gleichzeitig entfällt jedoch die bisherige Entlastung im Finanzausgleich. Weiter müssen sie sich wie alle Gemeinden an der Lastenverschiebung beteiligen. Insgesamt werden Bern mit und Biel leicht belastet. Für Thun fällt das Ergebnis neutral aus. Burgdorf und Langenthal, welche heute keine Pauschalabgeltung erhalten, werden entlastet, wobei Burgdorf deutlich stärker profitiert als Langenthal.
Zu den grössten Gewinnern zählen regionale Zentren wie Langnau i.E., Frutigen, Interlaken, Herzogenbuchsee sowie Lyss.
Angemessene Beteiligung aller Gemeinden
Gemeinden, die keine zusätzlichen Beiträge erhalten, müssen sich moderat an der Finanzierung der Reform beteiligen. Der Regierungsrat beurteilt diese Mehrbelastung als angemessen. Alle Gemeinden profitieren davon, dass ihre Bevölkerung die Angebote und Infrastrukturen der Zentrumsgemeinden nutzt. Dazu gehören insbesondere Sport- und Kulturangebote von regionaler Bedeutung sowie Verkehrs-, Sicherheits- und Gästeinfrastrukturen. Die Reform sorgt dafür, dass diese Leistungen künftig transparenter und verursachungsgerechter abgegolten werden.
