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Apotheken-Nachrichten von heute zeigen Versicherungsbetrug, ordnen Gesundheitsrisiken ein, machen Arbeitswelt und Prävention sichtbar.

Apotheken-Nachrichten von heute zeigen Versicherungsbetrug, ordnen Gesundheitsrisiken ein, machen Arbeitswelt und Prävention sichtbar.

Source: Deutsche Nachrichten
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Stand: Mittwoch, 12. August 2026, um 19:38 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Die Apotheken-Nachrichten führen heute durch sehr unterschiedliche Risiken, deren Gemeinsamkeit erst in der konkreten Schutzwirkung sichtbar wird: Ein Urteil aus Essen zeigt, wie technische Widersprüche und eine Gesamtschau von Indizien einen manipulierten Verkehrsunfall entlarven können. Gleichzeitig verändert sich das verfügbare Arbeitsvolumen in Deutschland, während KI aus Sicht vieler Unternehmen gerade für Berufseinsteiger neue Lohn- und Qualifikationsfragen aufwirft. In der gesundheitlichen Versorgung reicht das Spektrum von Wärmepflastern mit klaren Anwendungsgrenzen über die geplante Abschaffung des begleiteten Trinkens für Jugendliche unter 16 bis zur besonderen Aufmerksamkeit, die bestimmte Arzneimittel bei Hitze verlangen. Ein schwerer Vitamin-D-Vergiftungsfall bei einem Säugling zeigt die Folgen falscher Dosierung, während Vibrionen in warmem Küstenwasser vor allem für Menschen mit offenen Wunden und gesundheitlichen Risikofaktoren gefährlich werden können. Der gemeinsame Nenner ist nicht Alarm, sondern präzise Unterscheidung: zwischen Verdacht und Nachweis, Nutzen und Grenze, Prävention und Fehlanwendung sowie allgemeinem Risiko und individueller Gefährdung.

Technische Widersprüche entlarven manipulierte Unfälle, mehrere Indizien können Versicherungsbetrug belegen, sorgfältige Beweissicherung schützt tatsächlich Geschädigte.

Nicht jeder gemeldete Verkehrsunfall muss sich tatsächlich so ereignet haben, wie ihn die Beteiligten gegenüber einem Versicherer darstellen. Ein Urteil des Landgerichts Essen zeigt, welche Bedeutung technische Widersprüche zwischen einem behaupteten Unfallhergang und dem tatsächlichen Schadenbild bei einem Manipulationsverdacht bekommen können. Wer nach einem Verkehrsunfall Schadenersatz von einer Kfz-Versicherung verlangt, muss das Geschehen plausibel darlegen können. Verdichten sich dagegen die Anhaltspunkte dafür, dass ein Zusammenstoß bewusst herbeigeführt wurde, kann der Anspruch auf Entschädigung entfallen.

Im Mittelpunkt der Entscheidung des Landgerichts Essen vom 24. Juli 2025 stand gerade die Frage, ob das behauptete Geschehen technisch mit den vorhandenen Fahrzeugschäden vereinbar war. Nach der Entscheidung kann eine Vielzahl von Indizien für einen abgesprochenen Verkehrsunfall sprechen, wenn sich der geschilderte Ablauf technisch nicht nachvollziehen lässt und weitere typische Auffälligkeiten hinzukommen. Auf das Urteil hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins aufmerksam gemacht.

Eine Frau verlangte mehr als 16.000 Euro Schadenersatz für Beschädigungen an ihrem geparkten Fahrzeug. Der Fahrer eines Firmenwagens erklärte, beim Vorbeifahren von der Kupplung abgerutscht und gegen die linke Fahrzeugseite gestoßen zu sein. Ein im Verfahren eingeholtes Sachverständigengutachten kam jedoch zu einem anderen Ergebnis. Die Schäden an zwei verschiedenen Stellen des Fahrzeugs konnten demnach nicht durch einen einzigen Vorbeifahrvorgang entstanden sein. Vielmehr deuteten sie auf zwei getrennte Kollisionen hin. Das Landgericht wies die Klage ab.

Für den Nachweis einer Unfallmanipulation ist nach Auffassung des Gerichts keine absolute Gewissheit notwendig. Entscheidend ist vielmehr die Gesamtschau der Indizien. Der technische Widerspruch zwischen Unfallschilderung und Schadenbild war deshalb ein wichtiger, aber nicht der einzige Bestandteil der Bewertung.

Berücksichtigt wurden weitere Umstände, die nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht als typisch für manipulierte Unfälle gelten können. Dazu gehören ältere, zugleich hochwertige Fahrzeuge, bei denen hohe Reparaturkosten anfallen können, ohne dass zwingend ein wirtschaftlicher Totalschaden entsteht, das Fehlen unabhängiger Zeugen und die Nutzung eines Firmenwagens durch den vermeintlichen Unfallverursacher, wodurch dessen eigenes finanzielles Risiko geringer sein kann.

Hinzu kommen mögliche Auffälligkeiten wie eine scheinbar eindeutige Haftungslage zugunsten des Geschädigten, verschwiegene Vorschäden oder wirtschaftliche Schwierigkeiten der Beteiligten. Kein einzelnes dieser Merkmale beweist für sich einen Versicherungsbetrug. Seine Bedeutung erhält ein solcher Umstand erst zusammen mit weiteren Indizien und insbesondere mit der Frage, ob der behauptete Unfallablauf technisch überhaupt möglich ist.

Das Urteil zeigt außerdem, dass eine Manipulation nicht daran scheitert, dass eine unmittelbare Bekanntschaft zwischen den Beteiligten nicht nachgewiesen werden kann. Solche Fälle könnten über Mittelsmänner organisiert werden, weist der DAV darauf hin. Werden zudem mehrere Kollisionen festgestellt, obwohl nur eine behauptet wurde, kann dies als starkes Indiz für eine vorsätzliche Beschädigung gewertet werden.

Für Versicherer kann deshalb eine technisch genaue Prüfung des Schadenbilds wesentlich sein. Eine auf den ersten Blick eindeutige Haftungssituation beantwortet noch nicht zwingend die Frage, ob sich ein Unfall tatsächlich in der geschilderten Weise ereignet hat.

Gleichzeitig besitzt die Entscheidung eine wichtige Kehrseite für Menschen, die tatsächlich unverschuldet in einen Unfall geraten. Je sorgfältiger Unfallort, Fahrzeugschäden und Unfallhergang unmittelbar dokumentiert werden, desto besser lässt sich ein späterer Streit über das wirkliche Geschehen vermeiden. Eine möglichst lückenlose Beweissicherung kann deshalb gerade den ehrlichen Geschädigten schützen.

Der Essener Fall zeigt damit, weshalb technische Rekonstruktion und juristische Indizienbewertung zusammengehören. Ein Manipulationsverdacht entsteht nicht durch ein einzelnes ungewöhnliches Detail. Erst wenn technische Unvereinbarkeiten und weitere Auffälligkeiten ein Gesamtbild ergeben, kann die behauptete Unfallversion ihre Glaubwürdigkeit verlieren.

LG Essen, Urteil vom 24. Juli 2025, Az. 2 O 306/22.

Arbeitszeit sinkt trotz längerer Erwerbsphasen, Ältere arbeiten mehr, demografischer Wandel erhöht den Druck auf vorhandene Potenziale.

Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Kopf in Deutschland ist nach mehreren Jahren des Anstiegs wieder leicht zurückgegangen. Nach Berechnungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung lag sie 2025 bei den 20- bis 64-Jährigen bei 28,5 Wochenstunden. Im Rekordjahr 2023 waren es 28,8 Stunden. Der Unterschied von 0,3 Wochenstunden erscheint gering, entspricht nach Berechnung des BiB über die gesamte Altersgruppe hinweg aber rechnerisch einem Arbeitsvolumen von rund 460.000 Vollzeitstellen.

Die Kennzahl unterscheidet sich von der gewöhnlichen Betrachtung der Arbeitszeit Erwerbstätiger. Einbezogen werden sämtliche Menschen zwischen 20 und 64 Jahren, also auch diejenigen, die nicht arbeiten. Dadurch verbindet die Arbeitszeit pro Kopf Erwerbsbeteiligung und tatsächlich geleistetes Arbeitsvolumen. Sie zeigt, wie stark das grundsätzlich vorhandene Arbeitskräftepotenzial einer Bevölkerung tatsächlich genutzt wird.

Der Rückgang verteilt sich nicht gleichmäßig. Besonders deutlich sank die Arbeitszeit bei Männern sowie bei jüngeren und mittleren Altersgruppen zwischen 25 und 54 Jahren. Bei älteren Menschen nahm sie dagegen weiter zu. Damit verlaufen innerhalb derselben Gesamtentwicklung zwei gegenläufige Bewegungen.

Das BiB bringt den jüngsten Rückgang insbesondere mit der konjunkturellen Lage in Verbindung. Wirtschaftliche Schwächephasen gingen typischerweise mit einer niedrigeren Arbeitszeit pro Kopf einher, erläuterte BiB-Forscher Harun Sulak. Bei Frauen blieb der Wert mit gut 24 Stunden pro Woche dagegen weitgehend stabil. Als einen Zusammenhang nennt das Institut weiterhin bestehende Fachkräftelücken in Bildung, Kinderbetreuung und Gesundheitswesen, in denen besonders viele Frauen arbeiten.

Bei den über 60-Jährigen nahm das Arbeitsvolumen weiter zu. Als einen Grund nennt das BiB die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters. Menschen bleiben dadurch länger im Erwerbsleben und tragen auch in höherem Alter zum gesamten Arbeitskräfteangebot bei.

Auch das Bildungsniveau spielt eine Rolle. Bei Menschen mit niedrigem Bildungsabschluss ging die Arbeitszeit pro Kopf am stärksten zurück. Bei höher Qualifizierten fiel der Rückgang geringer aus. Damit wird deutlich, dass Veränderungen des Arbeitsvolumens verschiedene Bevölkerungsgruppen unterschiedlich treffen.

Für die kommenden Jahrzehnte erhält diese Entwicklung zusätzliches Gewicht. BiB-Forschungsdirektor Sebastian Klüsener verweist darauf, dass die Zahl der Erwerbspersonen infolge der Alterung weiter zurückgehen dürfte. Dadurch werde wichtiger, in welchem Umfang die verbliebenen Erwerbspotenziale tatsächlich ausgeschöpft werden.

Die Berechnungen beruhen auf Daten des Mikrozensus. Um Veränderungen nicht lediglich durch eine andere Alterszusammensetzung der Bevölkerung entstehen zu lassen, wurden die Werte auf die Altersstruktur des Jahres 2025 standardisiert.

Die Zahlen erzählen deshalb keine einfache Geschichte von einer Bevölkerung, die pauschal weniger arbeitet. Während das durchschnittliche Arbeitsvolumen zuletzt gesunken ist, arbeiten Ältere mehr, Frauen halten ihr Niveau weitgehend, und Bildungsgruppen entwickeln sich unterschiedlich. Gerade in einer alternden Gesellschaft wird deshalb nicht nur die Zahl der verfügbaren Arbeitskräfte entscheidend sein, sondern auch die Frage, wie viel Arbeitszeit diese Menschen tatsächlich leisten.

Wärmepflaster lindern lokale Schmerzen, unterschiedliche Wirkprinzipien verlangen passende Auswahl, Kontraindikationen setzen klare Grenzen.

Nackenverspannungen, Rückenschmerzen oder Periodenbeschwerden gehören zu den Situationen, in denen lokale Wärme eine Möglichkeit der Selbstmedikation sein kann. Wärmepflaster ermöglichen eine gezielte Anwendung unmittelbar an der betroffenen Körperregion und können eine Alternative zur Einnahme von Schmerztabletten darstellen. Entscheidend sind jedoch das Wirkprinzip, die Ursache der Beschwerden, mögliche Kontraindikationen und die Frage, wann ärztlicher Rat notwendig ist.

Chemische Wärmepflaster mit Capsaicin oder Nonivamid stimulieren Hitze- und Schmerzrezeptoren in der Haut. Dabei wird unter anderem Substanz P ausgeschüttet und die lokale Durchblutung verstärkt. Bei längerer Anwendung werden die Nervenenden zunehmend desensibilisiert. Diese Pflaster werden direkt auf die Haut geklebt.

Physikalisch arbeitende Pflaster nutzen dagegen eine exotherme Reaktion. Eisenpulver reagiert nach dem Öffnen der Verpackung mit Luftsauerstoff. Dadurch kann über acht bis zwölf Stunden eine relativ konstante Wärme von etwa 40 Grad Celsius entstehen. Für empfindliche Haut gibt es Varianten, die auf die Kleidung geklebt werden.

Gegenüber Wärmflasche oder Kirschkernkissen sind solche Pflaster mobiler und im Alltag leichter zu tragen. Gegenüber Wärmesalben bleiben reizende Bestandteile unter dem Pflaster abgedeckt und gelangen weniger leicht unbeabsichtigt an Schleimhäute oder andere Personen.

Die Nationale Versorgungsleitlinie nennt Wärmetherapie zur Unterstützung körperlicher Aktivität beim akuten und subakuten Lendenwirbelsäulensyndrom. In der zugrunde liegenden Darstellung wird außerdem auf Studien verwiesen, nach denen eine kontinuierliche Wärmeabgabe über mehrere Stunden bei akuten Schmerzen im Lendenwirbelsäulenbereich Muskelspannung und Schmerzintensität senken kann.

Wärme ist allerdings nicht bei jeder Art von Schmerz sinnvoll. Frische Sportverletzungen wie Prellungen, Zerrungen oder Bänderrisse gehören in den ersten 48 Stunden nicht zu den klassischen Einsatzgebieten. Auch akut heiße und geschwollene Gelenke, etwa bei aktiviertem Arthroseschub, akutem Gichtanfall oder rheumatischer Entzündung, sollen nicht zusätzlich erwärmt werden.

Besondere Vorsicht gilt bei Gefühlsstörungen. Menschen mit fortgeschrittener diabetischer Neuropathie können eine zu starke Wärme möglicherweise nicht rechtzeitig bemerken. Durchblutungsstörungen, Venenthrombosen, offene Wunden, Ekzeme oder infizierte Hautbereiche sprechen ebenfalls gegen eine Anwendung an der betroffenen Stelle.

Schwangere sollen nach der zugrunde liegenden Empfehlung Wärme im Bereich von Bauch und Lendenwirbelsäule vermeiden. Auch im Schlaf sowie bei Kindern unter zwölf Jahren wird wegen des erhöhten Haut- und Verbrennungsrisikos von der Anwendung abgeraten.

Vor der Auswahl sollte deshalb zunächst geklärt werden, welche Art von Beschwerden vorliegt. Capsaicin wird für tiefer sitzende Muskel- und Sehnenschmerzen genannt, eisenhaltige Pflaster können bei empfindlicher Haut oder einer Überempfindlichkeit gegenüber reizenden Wirkstoffen eine Alternative darstellen.

Die Haut sollte trocken, sauber und frei von Creme- oder Salbenresten sein. Nach dem Aufkleben eines capsaicinhaltigen Pflasters müssen die Hände gründlich mit Seife gewaschen werden. Die vorgesehene Tragedauer richtet sich nach dem jeweiligen Produkt und liegt in der beschriebenen Spanne zwischen vier und zwölf Stunden. Eine zusätzliche Kombination mit Wärmflasche, Rotlicht oder Wärmesalbe soll vermieden werden.

Die Grenze der Selbstmedikation ist erreicht, wenn Taubheitsgefühle, Kribbeln oder ausstrahlende Schmerzen auftreten. Auch plötzlicher Harnverhalt oder Inkontinenz, begleitendes Fieber, Nachtschweiß, unerklärlicher Gewichtsverlust oder Schmerzen nach einem Unfall gehören ärztlich abgeklärt. Gleiches gilt, wenn sich die Beschwerden nach drei bis fünf Tagen nicht bessern oder sogar zunehmen.

Wärmepflaster können damit bei passenden Beschwerden eine praktische lokale Behandlung ermöglichen. Ihre sinnvolle Anwendung hängt aber weniger davon ab, wie intensiv ein Pflaster wärmt, als davon, ob Wärme für die konkrete Beschwerde überhaupt geeignet ist und ob Warnzeichen rechtzeitig erkannt werden.

Begleitetes Trinken soll für Jugendliche unter 16 enden, das Kabinett billigt die Streichung, der Bundestag entscheidet als Nächstes.

Das sogenannte begleitete Trinken für Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren soll in Deutschland beendet werden. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Vorschlag von Bundesfamilienministerin Karin Prien gebilligt. Die bestehende Ausnahme im Jugendschutzgesetz soll gestrichen werden, nach der Jugendliche dieser Altersgruppe bestimmte alkoholische Getränke in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person konsumieren beziehungsweise erwerben dürfen. Als nächster Schritt befasst sich der Bundestag mit der vorgesehenen Änderung.

Die Bundesregierung begründet die Streichung mit dem Schutz junger Menschen vor gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums und mit einer stärkeren Suchtprävention. Die Begleitung durch einen Sorgeberechtigten soll künftig also keine Ausnahme von der allgemeinen Altersgrenze mehr ermöglichen.

Grundsätzlich gilt bereits eine Altersgrenze von 16 Jahren für den öffentlichen Konsum und Verkauf von Bier, Wein, Sekt und daraus hergestellten Mischgetränken. Bislang dürfen 14- und 15-Jährige davon abweichen, wenn eine personensorgeberechtigte Person sie begleitet. Genau diese Sonderregel soll verschwinden.

Für andere alkoholische Getränke wie Schnaps gilt schon heute eine strengere Grenze. Sie dürfen nur an Erwachsene abgegeben beziehungsweise von Erwachsenen konsumiert werden. An dieser Regel soll sich durch die Reform nichts ändern.

Die politische Initiative kommt nicht überraschend. Bereits im vergangenen Jahr hatten sich die Gesundheitsminister der Länder wegen der Suchtgefahren für ein Verbot ausgesprochen. Auch der Bundesrat startete eine entsprechende Initiative. Der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck unterstützt die Abschaffung ebenfalls.

Entscheidend bleibt der gegenwärtige Rechtsstatus. Der Kabinettsbeschluss bedeutet noch nicht, dass das begleitete Trinken bereits abgeschafft ist. Der Bundestag muss sich mit der vorgesehenen Änderung befassen. Bis zu einer entsprechenden gesetzlichen Neuregelung bleibt die bisherige Ausnahme maßgeblich.

Wird die Reform umgesetzt, wäre die Altersgrenze bei Bier, Wein, Sekt und entsprechenden Mischgetränken leichter zu vermitteln: unter 16 Jahren keine Ausnahme mehr durch elterliche Begleitung. Der Jugendschutz würde damit stärker auf eine einheitliche Altersgrenze setzen als auf eine besondere Erlaubnis unter Aufsicht.

KI drückt aus Firmensicht auf Löhne, Berufseinsteiger geraten stärker unter Druck, neue Kompetenzen verändern die Arbeitswelt.

Künstliche Intelligenz verändert den Arbeitsmarkt nicht nur durch neue Werkzeuge und automatisierte Prozesse. Nach einer Befragung des Ifo-Instituts rechnen viele KI-nutzende Unternehmen in Deutschland auch mit Folgen für die Lohnentwicklung. Besonders ungünstig fällt ihre Einschätzung für Beschäftigte mit geringer Berufserfahrung aus. Zugleich verweist die Internationale Arbeitsorganisation darauf, dass sich gerade klassische Einstiegsjobs durch Automatisierung und generative KI verändern können.

Das Ifo befragte mehr als 3000 Unternehmen, die bereits KI einsetzen, zu ihren Erwartungen für die kommenden fünf Jahre. Insgesamt erwarten deutlich mehr Betriebe negative als positive Lohneffekte. Dabei handelt es sich um Erwartungen und nicht um bereits eingetretene Lohnentwicklungen.

Besonders kritisch beurteilen die Unternehmen Beschäftigte mit weniger als fünf Jahren Berufserfahrung. Rund die Hälfte erwartet für diese Gruppe sinkende Löhne. Bei Beschäftigten ohne Hochschul- oder Fachhochschulabschluss rechnen 48,3 Prozent mit sinkenden und nur 5,9 Prozent mit steigenden Löhnen. Bei wenig erfahrenen Akademikern erwarten 50,8 Prozent sinkende, aber immerhin 16,3 Prozent steigende Löhne.

Mit zunehmender Berufserfahrung wird das Bild etwas weniger negativ. Bei Beschäftigten ohne Hochschulabschluss und mindestens fünf Jahren Erfahrung erwarten 40,4 Prozent sinkende und 9,7 Prozent steigende Löhne. Bei erfahrenen Beschäftigten mit Hochschulabschluss rechnen 37,5 Prozent mit sinkenden, aber bereits 26 Prozent mit steigenden Einkommen.

Auch zwischen den Branchen gibt es Unterschiede. Im Dienstleistungsbereich sind negative Erwartungen besonders häufig. Für wenig erfahrene Beschäftigte ohne Hochschulabschluss rechnen dort 53,3 Prozent der Unternehmen mit sinkenden Löhnen. Im Handel sind es 47,9 Prozent, im verarbeitenden Gewerbe 46,5 Prozent und im Bau 39 Prozent. Mit längerer Berufserfahrung sinken die jeweiligen Werte, bleiben aber erheblich.

Die Veränderungen betreffen nicht allein die Entlohnung. Die ILO sieht gerade jene Tätigkeiten unter Veränderungsdruck, über die viele junge Menschen bislang in den Arbeitsmarkt eingestiegen sind. Genannt werden kaufmännische und administrative Tätigkeiten, Verkauf und Dienstleistungen sowie Stellen in der Produktion und in bestimmten technischen Berufen. Die ILO bezieht diese Einschätzung allerdings nicht speziell auf Deutschland.

Ein Teil dieser Arbeitsplätze könnte bestehen bleiben, aber andere Fähigkeiten verlangen. Wichtiger werden digitale Kenntnisse, die Fähigkeit, Ergebnisse von KI-Systemen zu kontrollieren, und das Verständnis dafür, wann menschliches Urteil erforderlich bleibt.

Parallel dazu wächst nach Einschätzung der ILO die Nachfrage in wissensintensiven technischen Berufen weiter. Genannt werden Naturwissenschaften, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen sowie Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Organisation fordert deshalb zusätzliche Investitionen in Bildung, berufliche Ausbildung, lebenslanges Lernen und Ausbildungsplätze.

Die Entwicklung lässt sich deshalb nicht auf die Formel reduzieren, KI vernichte Arbeitsplätze oder senke allgemein die Löhne. Die Auswirkungen unterscheiden sich nach Berufserfahrung, Qualifikation und Branche. Gleichzeitig verändern sich die Anforderungen an Beschäftigte. Gerade für Berufseinsteiger entscheidet künftig stärker mit, ob Ausbildung und Qualifikation mit diesem Wandel Schritt halten können.

Sommerhitze belastet Menschen mit Psychopharmaka, verschiedene Wirkstoffe können Beschwerden begünstigen, auch andere Arzneimittel verlangen Aufmerksamkeit.

Sommerliche Hitze kann den Körper erheblich beanspruchen. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Menschen sinnvoll, die regelmäßig Psychopharmaka einnehmen. Genannt werden Antidepressiva, Antipsychotika, Lithium sowie Arzneimittel zur Behandlung einer Aufmerksamkeitsdefizit und Hyperaktivitätsstörung. Je nach Wirkstoff können unter hohen Temperaturen Schwindel, Benommenheit, Herzrasen oder Kreislaufprobleme auftreten.

Die Warnung betrifft damit mehrere unterschiedliche Arzneimittelgruppen und darf nicht so verstanden werden, als verursache jedes Psychopharmakon bei Hitze dieselben Beschwerden. Entscheidend ist gerade die Einschränkung auf den jeweiligen Wirkstoff. Manche Patientinnen und Patienten können Schwindel oder Benommenheit bemerken, bei anderen können Herzrasen oder Kreislaufprobleme im Vordergrund stehen.

Auch die genannten Arzneimittelgruppen sind nicht gleichzusetzen. Antidepressiva, Antipsychotika, Lithium und ADHS-Arzneimittel stehen für unterschiedliche Behandlungen. Gemeinsam ist ihnen in dieser Warnung lediglich, dass hohe Temperaturen für die Menschen, die sie einnehmen, zusätzliche Aufmerksamkeit erforderlich machen können.

Die sommerliche Arzneimittelproblematik reicht zudem über Psychopharmaka hinaus. Auch Blutdrucksenker, Diuretika und Schmerzmittel können bei Hitze besondere Vorsicht erfordern.

Damit sollte eine bestehende Medikation bei Beschwerden während starker Hitze nicht völlig ausgeblendet werden. Gleichzeitig erlaubt die allgemeine Warnung keine individuelle Aussage darüber, welches Medikament im konkreten Fall tatsächlich für ein Symptom verantwortlich ist.

Aus der Meldung folgt ebenso wenig, dass Patientinnen und Patienten ihre Medikamente eigenständig absetzen oder die Dosierung verändern sollten. Dafür liegen hier keine entsprechenden Angaben vor. Entscheidend ist zunächst die Aufmerksamkeit für mögliche Beschwerden und dafür, dass hohe Temperaturen mit verschiedenen Arzneimitteltherapien zusammentreffen können.

Gerade diese Differenzierung verhindert sowohl Verharmlosung als auch unnötige Alarmierung. Hitze kann Menschen unter bestimmten Arzneimitteltherapien stärker belasten. Welche Bedeutung das im Einzelfall besitzt, hängt jedoch vom verwendeten Wirkstoff und von der individuellen Situation ab.

Fehldosiertes Vitamin D vergiftet einen Säugling, schwere Hypercalcämie schädigt die Nieren, hochkonzentrierte Präparate erhöhen das Risiko.

Eine Vitamin-D-Prophylaxe gehört bei Säuglingen zur medizinischen Routine. Ein vom Bundesinstitut für Risikobewertung bekannt gemachter Fall zeigt jedoch, wie gefährlich eine Verwechslung zwischen einem altersgerecht dosierten Präparat und einem hoch dosierten Nahrungsergänzungsmittel werden kann. Im Juli kam es bei einem Säugling zu einer lebensbedrohlichen Vitamin-D-Intoxikation. Nach ärztlicher Einschätzung wurde sie höchstwahrscheinlich durch die Fehlverabreichung eines flüssigen Nahrungsergänzungsmittels ausgelöst.

Das betreffende Produkt wurde täglich gegeben, obwohl es nach der Verzehrempfehlung als Depotpräparat für Erwachsene nur in größeren zeitlichen Abständen eingenommen werden sollte. Damit lag das Problem nicht in der Vitamin-D-Prophylaxe an sich, sondern in der Verwendung eines dafür ungeeigneten Dosierungsschemas.

Einige Tage vor der stationären Aufnahme entwickelte das Kind Trinkschwäche und eine Bewusstseinsstörung. Im Krankenhaus zeigte sich eine schwere Hypercalcämie. Gleichzeitig waren der 25-OH-Vitamin-D-Spiegel massiv erhöht und der Parathormonspiegel stark unterdrückt.

Der Verlauf blieb nicht auf Laborwerte beschränkt. Der Säugling entwickelte eine schwere muskuläre Hypotonie, eine Verkalkung des Nierengewebes mit beginnender Niereninsuffizienz, eine respiratorische Insuffizienz und eine Gedeihstörung.

Weitere Einzelheiten zu dem konkreten Kind dürfen nicht veröffentlicht werden. Das Deutsche Vergiftungsregister darf aufgrund der Vorgaben des Chemikaliengesetzes keine personenbezogenen Daten aufnehmen. Zusätzliche Angaben unterliegen außerdem dem besonderen Schutz sensibler Gesundheitsdaten.

Vitamin D erfüllt wichtige Aufgaben im Calcium- und Phosphatstoffwechsel, unterstützt die Knochenstabilität und trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei. Eine übermäßig hohe Aufnahme kann jedoch zu einer Hypervitaminose D und damit zu einem stark erhöhten Calciumspiegel im Blut führen. Bei Säuglingen können unter anderem Müdigkeit, Muskelschwäche, Erbrechen, Gewichtsverlust und Gedeihstörungen auftreten.

Bei länger anhaltender Hypercalcämie drohen insbesondere Schäden an den Nieren. Beschrieben werden Nierensteine und Verkalkungen des Nierengewebes bis hin zu einer möglicherweise irreversiblen Abnahme der Nierenfunktion. Weitere bei Vergiftungsfällen beobachtete Beschwerden sind Trinkschwäche, Schläfrigkeit, Verstopfung, vermehrte Urinausscheidung, Dehydration und Veränderungen der Elektrolyte.

Das ändert nichts daran, dass Säuglinge Vitamin D benötigen. Sie gehören zugleich zu den Gruppen mit einem besonderen Risiko für eine Unterversorgung. Als Gründe werden der niedrige Vitamin-D-Gehalt der Frauenmilch und der Umstand genannt, dass Säuglinge nicht direkt der Sonne ausgesetzt werden sollen.

In Deutschland wird deshalb für alle Säuglinge bis zum zweiten erlebten Frühsommer eine tägliche Gabe von 400 bis 500 Internationalen Einheiten empfohlen, entsprechend 10 bis 12,5 Mikrogramm Vitamin D.

Für diese Rachitisprophylaxe sollen Präparate verwendet werden, die genau für die entsprechende tägliche Dosierung geeignet sind. Höher dosierte Produkte beziehungsweise Präparate mit Empfehlungen zur wöchentlichen oder monatlichen Einnahme bergen nach Einschätzung des BfR ein erhöhtes Risiko für versehentliche Überdosierungen.

Besondere Vorsicht empfiehlt das BfR beim Kauf über das Internet. Eltern und Erziehungsberechtigte sollten darauf achten, dass ein Produkt tatsächlich für Säuglinge und zur Rachitisprophylaxe vorgesehen ist. Ärztlich empfohlene Tagesdosis und Gebrauchsinformation müssen beachtet werden. Von hochkonzentrierten flüssigen Präparaten für diesen Zweck wird ausdrücklich abgeraten, weil es schnell zu versehentlichen Überdosierungen kommen kann. Bei Unsicherheit soll kinderärztlicher Rat eingeholt werden.

Der Fall zeigt damit eine wichtige Trennlinie: Vitamin D schützt Säuglinge in der vorgesehenen Dosierung vor einer Unterversorgung. Ein für Erwachsene bestimmtes hoch dosiertes Produkt mit völlig anderem Einnahmeintervall kann bei falscher täglicher Anwendung dagegen eine schwere Vergiftung verursachen. Entscheidend sind deshalb nicht allein der Wirkstoffname, sondern Konzentration, Zielgruppe und Dosierungsanweisung.

Vibrionen vermehren sich im warmen Küstenwasser, offene Wunden erhöhen das Infektionsrisiko, schwere Verläufe können bis zum Organversagen führen.

Hohe Wassertemperaturen schaffen günstige Bedingungen für Vibrionen in deutschen Küstengewässern. Die Bakterien vermehren sich besonders schnell in warmem Brack- und Salzwasser. Deshalb warnen Behörden und Gesundheitsämter während der Sommermonate verstärkt vor gesundheitlichen Risiken beim Baden. Besonders aufmerksam müssen ältere und immungeschwächte Menschen sowie Personen mit offenen Hautverletzungen sein.

Das Robert Koch-Institut hat bislang bundesweit 17 Infektionen mit Nicht-Cholera-Vibrionen erfasst, die in Deutschland erworben wurden. Zwei infizierte Menschen starben. Bei beiden Todesfällen handelte es sich um ältere Personen mit Vorerkrankungen.

Vibrionen sind stäbchenförmige, leicht gekrümmte Bakterien, die natürlicherweise in Gewässern vorkommen. Besonders gut vermehren sie sich in warmem Brack- und Salzwasser ab etwa 20 Grad Celsius. Im Sommer stehen deshalb insbesondere Ostsee und Boddengewässer im Blickpunkt.

Dabei muss zwischen Nicht-Cholera-Vibrionen und Vibrio cholerae unterschieden werden. Nicht-Cholera-Vibrionen kommen während der warmen Jahreszeit auch in heimischen Küstengewässern vor. Vibrio cholerae als Erreger der Cholera tritt vor allem in Regionen mit mangelhafter Trinkwasser- und Hygieneinfrastruktur auf.

Für das individuelle Risiko spielt der Infektionsweg eine wichtige Rolle. Offene Wunden oder andere Hautverletzungen können beim Baden einen Eintrittsweg für die Bakterien bilden. Eine Wundinfektion kann sich durch starke Rötung, Schwellung und Schmerzen bemerkbar machen. Zusätzlich können Blasen entstehen, Gewebe kann absterben, und auch Fieber oder Schüttelfrost sind möglich.

Ein weiterer Übertragungsweg führt über rohe oder nicht ausreichend gekochte Meeresfrüchte. Dann stehen eher Magen-Darm-Beschwerden wie wässriger Durchfall, Bauchkrämpfe, Übelkeit und Erbrechen im Vordergrund. Auch leichtes Fieber kann auftreten.

Besonders schwere Verläufe sind bei älteren, immungeschwächten und chronisch kranken Menschen möglich. Eine Infektion kann bis zu einer Sepsis und einem Organversagen fortschreiten.

Bei Verdacht auf eine Vibrioneninfektion ist eine schnelle medizinische Abklärung erforderlich. Bei Wundinfektionen oder schweren Verläufen können Antibiotika notwendig sein. Genannt werden Doxycyclin oder Fluorchinolone. Wunden müssen gereinigt und desinfiziert werden; bei schweren Verläufen kann abgestorbenes Gewebe chirurgisch entfernt werden müssen. Bei Magen-Darm-Beschwerden steht insbesondere der Ausgleich von Flüssigkeits- und Salzverlusten im Vordergrund.

Der wichtigste Schutz beginnt vor der Infektion. Menschen mit offenen Wunden, frischen Tattoos, Schnittverletzungen oder anderen Hautläsionen sollten bei entsprechend warmem Wasser Meer- und Brackwasserkontakt vermeiden. Verletzungen sollen zeitnah mit sauberem Trinkwasser gespült und desinfiziert werden.

Fisch und Meeresfrüchte, insbesondere Muscheln und Austern, sollten gut durchgegart werden. Badegäste sollten außerdem Hinweise und Warnungen der örtlichen Gesundheitsämter beachten.

Die Warnung bedeutet kein pauschales Badeverbot. Entscheidend sind die konkreten Risikokonstellationen: warmes Brack- oder Salzwasser, verletzte Haut, der Verzehr roher Meeresfrüchte und ein erhöhtes individuelles Risiko durch Alter, Immunschwäche oder chronische Erkrankungen. Wer diese Faktoren kennt und Warnzeichen ernst nimmt, kann vermeidbare Infektionen deutlich besser verhindern.

An dieser Stelle fügt sich das Bild.

Sicherheit entsteht heute auffallend oft dort, wo eine einfache Erklärung nicht genügt. Beim Verkehrsschaden entscheidet nicht der erste Eindruck, sondern die technische Rekonstruktion. Beim Arbeitsmarkt reicht weder die Zahl der Beschäftigten noch der Verweis auf KI, weil Arbeitszeit, Berufserfahrung, Qualifikation und Branche unterschiedliche Bewegungen erzeugen. Wärmepflaster helfen nur dann sinnvoll, wenn Schmerzursache, Hautzustand und Kontraindikationen zusammenpassen. Beim Jugendschutz wird eine bisherige Ausnahme politisch neu bewertet. Hitze verändert die Aufmerksamkeit gegenüber bestehenden Arzneimitteltherapien, während die Vitamin-D-Intoxikation zeigt, wie weit eine falsche Produkt- und Dosierungszuordnung reichen kann. Bei Vibrionen wiederum entscheidet nicht das Meer allein über das Risiko, sondern das Zusammenspiel aus Temperatur, Eintrittsweg und individueller Gefährdung. So werden aus acht einzelnen Meldungen keine künstlich verbundenen Geschichten, sondern acht Varianten derselben praktischen Herausforderung: Risiken müssen richtig erkannt werden, bevor aus ihnen Schäden entstehen.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Zwischen Unfallrekonstruktion, Arbeitswelt, Selbstmedikation, Jugendschutz, Arzneimitteltherapie und Infektionsprävention verändert sich der Maßstab immer wieder, doch die Verantwortung bleibt konkret: Gute Entscheidungen beginnen dort, wo Unterschiede nicht eingeebnet werden. Gerade für Apotheken ist diese Genauigkeit Teil ihrer täglichen Rolle, weil Beratung häufig an der Grenze zwischen alltäglicher Situation und ernst zu nehmendem Risiko stattfindet.

Journalistischer Kurzhinweis: Themenprioritäten und Bewertung orientieren sich an fachlichen Maßstäben und dokumentierten Prüfwegen, nicht an Vertriebs- oder Verkaufszielen. Die Redaktion berichtet täglich unabhängig über Apotheken-Nachrichten und ordnet Risiken, Finanzlage und Versorgungslage fachlich ein. Die heutige Auswahl verbindet Recht, Arbeitswelt, Arzneimittelsicherheit und Prävention dort, wo belastbare Einordnung unmittelbare praktische Bedeutung erhält.

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