Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
3. Juli 2026
Der Regierungsrat bekräftigt in seiner Antwort auf einen Vorstoss sein Bekenntnis zu einer wohnortsnahen und langfristig gesicherten Gesundheitsversorgung. Er betont, dass Betrieb und Angebot des Spitals vertraglich gesichert sind und die Bevölkerung auch in Zukunft auf bestehende Leistungen zählen kann. Der Kanton verfügt über ausreichend Mitsprache, um die Interessen von Nidwalden zu wahren.
In einer Interpellation ersuchen Landrat Daniel Niederberger, Stans, und Mitunterzeichnende den Regierungsrat um Antworten zum beabsichtigten Neubau des Spitals Nidwalden. Insbesondere wollen sie wissen, wie die gesetzlich vorgegebene Grundversorgung im Kanton in Zukunft sichergestellt wird, ob Anpassungen an den Spitalleistungen im Raum stehen und welche Lehren der Regierungsrat aus den Entwicklungen in anderen Regionalspitälern zieht, in denen medizinische Leistungen reduziert worden sind.
Der Regierungsrat hält in seiner Antwort fest, dass die Stärke eines Akutspitals heute nicht allein davon abhängt, wie viele Leistungen es selbst anbietet. «Entscheidend ist, dass die Patientinnen und Patienten zur richtigen Zeit die richtige Behandlung erhalten – in Nidwalden, im Zentrumsspital Luzern oder in Zusammenarbeit mit weiteren Leistungserbringern», sagt Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann. Gleichzeitig versichert er: «Der Regierungsrat ist sich seiner Verantwortung für den Standort Nidwalden und dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit bewusst.» Das Projekt für einen Neubau unterstreicht, dass er sich für den Erhalt der Grundversorgung im eigenen Kanton einsetzt. «Unser Ziel ist klar: Die Bevölkerung soll auch künftig rund um die Uhr Zugang zu qualitativ hochstehenden und wohnortsnahen Ärzteleistungen haben», so Peter Truttmann. Das Spital Nidwalden soll ambulante und stationäre Leistungen eng verknüpfen, ein attraktiver Arbeitgeber sein und auf medizinische, gesellschaftliche oder betriebliche Entwicklungen flexibel reagieren können.
Klare Grundlagen für Versorgung und MitwirkungDie Sicherstellung des Leistungsangebots des Spitals Nidwalden basiert auf dem Spitalgesetz, dem Leistungsauftrag des Kantons sowie den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kanton Nidwalden, dem Luzerner Kantonsspital (LUKS) und dem Kanton Luzern. Anpassungen können nicht einseitig erfolgen, sondern bedürfen der politischen und vertraglichen Verfahren. Der Regierungsrat versichert, dass er über verschiedene Steuerungsinstrumente verfügt, um die Interessen der Nidwaldner Bevölkerung zu wahren. Dazu gehören insbesondere der Leistungsauftrag, die Eigentümerrolle des Kantons bei den Spitalimmobilien sowie die Mitwirkung in den strategischen Führungsgremien.
Der Regierungsrat legt zudem grossen Wert auf eine transparente Information von Landrat und Bevölkerung. Über wichtige Entwicklungen und richtungsweisende Entscheide zur Spitalversorgung wird auch künftig offen informiert. Wo politische Beschlüsse oder gesetzliche Anpassungen erforderlich sind, werden die zuständigen Gremien beziehungsweise die Stimmberechtigten über bestehende demokratische Prozesse einbezogen.
Mit Blick auf die Erfahrungen anderer Regionalspitäler betont der Regierungsrat, dass die langfristige Sicherung der Gesundheitsversorgung nicht durch das Festhalten an bestehenden Strukturen, sondern durch eine vorausschauende Weiterentwicklung gewährleistet wird. Dies ist in Nidwalden mit der Einbettung des Spitals in die LUKS Gruppe und der dadurch etablierten Zusammenarbeit mit dem Luzerner Kantonsspital bereits erfolgt. Der geplante Neubau ist ebenfalls Ausdruck der Strategie für eine sichere Zukunft der medizinischen Grundversorgung im eigenen Kanton.
► Zur ausführlichen Antwort des Regierungsrats auf den Vorstoss
