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Zeyad Salih, Frechen: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Zeyad Salih, Frechen: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Zeyad Salih hat auf der Grundlage von Darlehensverträgen Gelder angenommen, die eine unbedingte Rückzahlung vorsehen. Damit betrieb er unerlaubt das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz. Zeyad Salih verfügt nicht über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung verpflichtet Zeyad Salih, seine unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar und bestandskräftig.

MIL OSI