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Alim Trust: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Alim Trust: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat der in Dietzenbach ansässigen Alim Trust UG (haftungsbeschränkt) mit Bescheid vom 2. Oktober 2025 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Die Alim Trust UG (haftungsbeschränkt) nahm auf ihren Geschäftskonten bei inländischen Kreditinstituten Gelder an, um sie an Bankkonten ihrer Auftraggeber weiterzuleiten. Bei den Geldern handelte es sich um Rechnungsbeträge ihrer Auftraggeber an Endkunden. Die Rechnungsbeträge wurden für Dienstleistungen auf der Website nachsendung-post.de eingezogen.

Die Alim Trust UG (haftungsbeschränkt) verfügt nicht über die erforderliche Erlaubnis der BaFin gemäß nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.

Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Alim Trust UG (haftungsbeschränkt), die aus der genannten Geschäftstätigkeit herrührenden und sich noch auf ihren Bankkonten befindenden Gelder an die jeweiligen Einzahler zurückzuüberweisen.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

MIL OSI