Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin stellt klar, dass Tradevest Crypto, Betreiber der Webseiten tradevestcrypto(.)com sowie blockchainfahndung(.)de, keine Zulassung nach der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) zum Erbringen von Kryptowerte-Dienstleistungen hat. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Der Inhalt der genannten Webseiten rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Kryptowerte-Dienstleistungen erbringt, indem er die „Rückführung“ von Kryptowerten an die „rechtmäßigen Eigentümer“ sowie die „Umwandlung in Euro und Auszahlung auf das Bankkonto“ offeriert.
Der Betreiber wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und ist nicht mit dem lizenzierten Institut Tradevest Digital Assets GmbH verbunden. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten der Tradevest Digital Assets GmbH.
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland benötigen eine Zulassung nach der MiCAR. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Zulassung. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
