Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die BaFin hat durch Verfügung vom 12.12.2025 der AGILA Haustierversicherung AG die Erlaubnis zum Betrieb der Rückversicherung in den folgenden Versicherungssparten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:
13. Allgemeine Haftpflicht
16. Verschiedene finanzielle Verluste
f) unvorhergesehene Geschäftsunkosten
j) nichtkommerzielle Geldverluste.
Die Erlaubnis gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen).
Versicherungsunternehmen:
AGILA Haustierversicherung Aktiengesellschaft (5035)
Breite Straße 6 – 8
30159 Hannover
