Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die GPK sieht im Gesetz in verschiedenen Punkten Verbesserungsbedarf. Nach Ansicht der Kommission beschränkt sich die Vorlage des Regierungsrates zu sehr auf allgemeine Vorgaben, die dem Regierungsrat für die Aufsicht zu wenig klare Leitplanken setzen. Darum beantragt die Kommission, den Zweckartikel zu ergänzen und die Ziele des Kantons zu schärfen. Weiter soll im Gesetz verankert werden, dass die BLS AG nur dann in weiteren Aufgabenbereichen tätig sein soll, wenn diese im Zusammenhang mit der Kernaufgabe stehen. Damit soll verhindert werden, dass die BLS AG plötzlich Aufgaben übernimmt, die überhaupt nichts mit der staatlichen Aufgabenerfüllung zu tun haben. Solche zusätzlichen Aktivitäten sollen überdies in Tochtergesellschaften ausgelagert werden müssen, wie das schon jetzt praktiziert worden ist.
