Source: Deutsche Nachrichten
Ximen Mining Corp. (TSX.v: XIM) (FWB: 1XM) (OTC: XXMMF) (das „Unternehmen“ oder „Ximen“) gibt bekannt, dass es die Standorterrichtungs- und Vorbereitungsarbeiten auf seinem Goldminenprojekt Kenville in der Nähe von Nelson in British Columbia vorantreibt.
„Dies ist ein bedeutsamer Meilenstein für Ximen und das Projekt Kenville“, sagte President, CEO und Direktor Christopher R. Anderson. „Wichtige Schritte für die Oberflächenwasser-Managementarbeiten vor der Errichtung liegen hinter uns und unser Hauptaugenmerk liegt nun auf der disziplinierten Durchführung der nächsten Standort- und Bauarbeiten.“
Wie bereits bekannt gegeben, sieht die Genehmigung des Unternehmens gemäß dem Mines Act vor, dass technische Zeichnungen für Oberflächenwasserbecken und damit verbundene Wasser-Managementarbeiten mindestens 60 Tage vor Beginn der Durchführung dieser Arbeiten eingereicht werden. Das Unternehmen bestätigt, dass diese Zeichnungen eingereicht wurden und dass die entsprechende Mitteilungsfrist vor Baubeginn am 1. September 2026 endete. Ein Treffen mit dem Ministerium in Zusammenhang mit dieser Frist für technische Zeichnungen vor Baubeginn wurde per 1. September 2026 abgeschlossen. Das Unternehmen fährt mit der Installation von Auskleidungen für die Hochwasserrückhaltebecken und damit verbundenen Standortarbeiten fort.
Hochwasserrückhaltebecken und Standorterrichtung
Die unmittelbaren Bauarbeiten des Unternehmens beinhalten die Installation von Auskleidungen für die Hochwasserrückhaltebecken, die gemäß der Genehmigung des Unternehmens nach dem Mines Act als Oberflächenwasser-Managementstrukturen genehmigt wurden. Diese Becken sind so konzipiert, dass sie Niederschlagswasser bei bedeutenden Regenereignissen vor Ort zurückhalten, einschließlich eines theoretischen 200-jährigen Hochwasserereignisses (gemäß Planung). Ximen geht davon aus, dass die Installation der Auskleidungen für die Hochwasserrückhaltebecken vorbehaltlich normaler Bau- und Standortbedingungen bis Ende September 2026 abgeschlossen sein wird.
Die Arbeiten in Zusammenhang mit der Inspektion bestehender Gebäudefundamente und dem Bericht hinsichtlich der Stabilität der Minenstraßen wurden abgeschlossen und das Unternehmen wartet auf die Abschlussberichte. Das Unternehmen wird gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen, sobald die Berichte eingegangen sind und geprüft wurden.
Der Standort wurde an das Stromnetz angeschlossen, was es dem Unternehmen ermöglicht, die Vorbereitungen für die Bauarbeiten voranzutreiben. Ximen organisiert Materialien, Ausrüstung, Vertragspartner und Personal, die für die nächste Phase der Standortarbeiten erforderlich sind. Das Unternehmen beginnt mit einer kleinen, ausgewählten Mannschaft, die bereits vor Ort ist, und beabsichtigt – wenn sich Möglichkeiten ergeben und dies machbar ist – zeitnah zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten.
Portal und Rampe – Genehmigungsstatus und nächste Schritte
Wie bereits bekannt gegeben (Pressemitteilung vom 19. April 2023), verfügt Ximen über eine Genehmigung gemäß dem Mines Act, die die Errichtung des neuen Venango-Portals und den Vortrieb einer Rampe über 1.200 m (und damit verbundene genehmigte Arbeiten) vorbehaltlich geltender Genehmigungsbedingungen genehmigt.
Wie bereits bekannt gegeben (Pressemitteilung vom 9. April 2026), hat das Unternehmen die Grundwasserlizenzen erhalten, die erforderlich sind, bevor die Errichtung des neuen Portals und der Rampe beginnen kann. Das Unternehmen treibt die restlichen Engineering- und Standortarbeiten vor der Errichtung voran, einschließlich der Installation von Auskleidungen der Hochwasserrückhaltebecken – wobei die Becken (gemäß Planung) vorangetrieben werden, um die zuvor in Zusammenhang mit den Wasser-Managementarbeiten vor Baubeginn identifizierten Aufgaben zur Niederschlagswasser- und Hochwasserrückhaltung vor Ort zu erfüllen – sowie den Abschluss des Inspektionsprozesses für Gebäudefundamente und die Berichterstattung hinsichtlich der Stabilität der Minenstraßen.
Nach dem Abschluss der ersten Standorterrichtungs- und Hochwasserrückhaltebeckenarbeiten und vorbehaltlich der Erfüllung der restlichen Vorbedingungen und geltenden Genehmigungsbedingungen beabsichtigt das Unternehmen, mit der Errichtung des neuen Portals und der entsprechenden Infrastruktur zu beginnen. Ximen strebt den Beginn der Portalerrichtung bis Ende Oktober 2026 an, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Vertragspartnern, der Beschaffung, der Standortbedingungen, der restlichen Engineering-Leistungen und üblicher Bauüberlegungen.
Das neue Portal und die Rampe sind Teil der Pläne von Ximen, einen modernen Untertagezugang beim Projekt Kenville zu schaffen, wie in der bestehenden Genehmigung gemäß dem Mines Act vorgesehen.
Baufinanzierung
Das Unternehmen bewertet weiterhin Finanzierungsoptionen zur Unterstützung der Standorterrichtung und der Mobilisierung. Weitere Details werden bekannt gegeben, wenn und falls endgültige Vereinbarungen unterzeichnet werden.
Kurzfristige Ziele
Nachdem die entsprechende Mitteilungsfrist vor Baubeginn für die Zeichnungen des Oberflächenwasser-Managements am 1. September 2026 abgelaufen ist, der Strom nun angeschlossen ist und die ersten Bauaktivitäten voranschreiten, umfassen die aktuellen kurzfristigen Ziele des Unternehmens Folgendes:
- Installation der Auskleidungen für die Hochwasserrückhaltebecken bis Ende September 2026, vorbehaltlich der Standortbedingungen
- Erhalt und Prüfung der Berichte hinsichtlich der Inspektion der Gebäudefundamente und der Stabilität der Minenstraßen
- Mobilisierung von Baumaterialien, Ausrüstung und einer kleinen, ausgewählten Mannschaft für die nächste Arbeitsphase
- Vorbehaltlich restlicher Vorbedingungen und Genehmigungsbedingungen wird der Beginn der Portalerrichtung für Ende Oktober 2026 angestrebt.
„Wir haben viel Zeit mit Genehmigungsverfahren, Technik und Standortvorbereitung verbracht“, fügte Herr Anderson hinzu. „Unser Augenmerk ist nun auf die Umsetzung der nächsten Bau- und Standortmeilensteine sowie darauf gerichtet, unsere Aktionäre und die örtliche Gemeinschaft auf dem Laufenden zu halten, während wir diese erreichen.“
Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die in dieser Mitteilung erwähnten historischen Aufzeichnungen von einer qualifizierten Person zwar geprüft, aber nicht verifiziert wurden. Weiterführende Arbeiten sind erforderlich, um die Genauigkeit der historischen Aufzeichnungen, auf die in dieser Pressemitteilung Bezug genommen wird, zu verifizieren.
Andrew Randell, P.Geo., President und CEO von Aeonian Resources Corp. und eine „Qualifizierte Person“ im Sinne der Vorschrift National Instrument 43-101, hat die technischen Informationen in dieser Pressemitteilung geprüft und genehmigt. Herr Randell steht in keinem Nahverhältnis zum Unternehmen.
Für alle neuesten Updates folgen Sie Ximen in den sozialen Medien!
X: https://x.com/XimenMiningCorp
IG: https://www.instagram.com/ximenminingcorp/
FB: https://www.facebook.com/Ximenminingcorp/
IN: https://ca.linkedin.com/company/ximen-mining-corp
TT: https://www.tiktok.com/@ximenminingcorp
YT: https://www.youtube.com/@XimenMiningCorp
Ximen Mining Corp. hat die Goldmine Kenville in der Nähe von Nelson (British Columbia) erworben, einschließlich aller ober- und unterirdischen Konzessions- und Mineralrechte, Gebäude und Ausrüstung. Das Unternehmen besitzt überdies sämtliche Rechte an drei seiner Edelmetallprojekte, die sich im Süden der Provinz British Columbia befinden. Die beiden Goldprojekte von Ximen sind das Goldprojekt Amelia und das epithermale Goldprojekt Brett. Ximen besitzt auch das Silberprojekt Treasure Mountain, das an den ehemaligen Produktionsbetrieb der Silbermine Huldra grenzt. Derzeit ist das Silberprojekt Treasure Mountain Gegenstand einer Optionsvereinbarung. Der Optionspartner tätigt jährlich gestaffelte Zahlungen in Form von Barmitteln und Aktien und finanziert auch die Erschließung dieses Projekts.
Ximen ist ein börsennotiertes Unternehmen, das unter dem Kürzel XIM an der TSX Venture Exchange, unter dem Kürzel XXMMF in den USA und unter dem Kürzel 1XM und der WKN-Nummer A3E2DA in Deutschland an den Börsen Frankfurt, München und Berlin notiert.
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne des kanadischen Wertpapierrechts, unter anderem Aussagen über den Erhalt der Genehmigung der TSX Venture Exchange und die Ausübung der Option durch Ximen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie „erwartet“, „plant“, „antizipiert“, „glaubt“, „beabsichtigt“, „schätzt“, „prognostiziert“, „versucht“, „potenziell“, „Ziel“, „aussichtsreich“ und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten „werden“, „würden“, „dürften“, „können“, „könnten“ oder „sollten“. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen und den Richtlinien der TSX Venture Exchange ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten Ergebnissen abweichen, zählt die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange die geplante Transaktion nicht zeitgerecht oder überhaupt genehmigt. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren möglichen Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System for Electronic Document Analysis and Retrieval (SEDAR+) der kanadischen Wertpapierbehörde unter www.sedarplus.ca öffentlich zugänglich sind.
Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar, noch darf ein Verkauf von Wertpapieren in einem Staat der Vereinigten Staaten stattfinden, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre.
Die TSX Venture Exchange und ihr Regulierungsorgan (in den Statuten der TSX Venture Exchange als „Regulation Services Provider“ bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung.
Hinweis/Disclaimer zur Übersetzung (inkl. KI-Unterstützung): Die Originalmeldung in der Ausgangssprache (in der Regel Englisch) ist die einzige maßgebliche, autorisierte und rechtsverbindliche Fassung. Diese deutschsprachige Fassung dient ausschließlich der leichteren Verständlichkeit und kann gekürzt, zusammengefasst oder redaktionell verdichtet sein. Die Erstellung kann ganz oder teilweise mithilfe maschineller Übersetzung bzw. generativer KI (Large Language Models) erfolgt sein. Obwohl der Text redaktionell geprüft wurde, können Fehler, Auslassungen, Übersetzungsungenauigkeiten oder Sinnverschiebungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Angemessenheit übernommen. Die Haftung für Schäden aus der Nutzung dieser Übersetzung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen; maßgeblich ist stets die Originalfassung. Diese Mitteilung stellt keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung. Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung bzw. die offiziellen Unterlagen auf den relevanten Plattformen (z. B. www.sedarplus.ca, www.sec.gov, www.asx.com.au) oder auf der Website des Emittenten. Bei Abweichungen gilt ausschließlich das Original.
Übermittelt durch das IRW-Press News-Service der IR-WORLD.com Finanzkommunikation GmbH
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. des Research ist alleine der Ersteller der Nachricht verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
