Source: People’s Republic of China – State Council News in German
China erhebt künftig eine Einkommensteuer von 20 Prozent auf Dividenden und Boni ausländischer Privatpersonen. Der Schritt beendet ein jahrzehntealtes Privileg – Experten werten ihn als Signal für faire Wettbewerbsbedingungen und einen reiferen Binnenmarkt.
China hat eine seit Jahrzehnten bestehende Steuerbefreiung für Dividenden und Gewinnausschüttungen ausländischer Privatpersonen aus ausländisch investierten Unternehmen aufgehoben. Wie Branchenexperten betonen, fördert dieser Schritt eine faire und einheitlichere steuerliche Behandlung und trägt dazu bei, das Investitionsklima für ausländische Anleger nachhaltig zu verbessern.
Der Kurswechsel verdeutlicht zugleich, dass das Land bei der Anwerbung von ausländischem Kapital künftig weniger auf steuerliche Sonderanreize setzen wird. Die Anpassung soll zudem Steuerschlupflöcher schließen und die Entwicklung eines einheitlichen Binnenmarkts vorantreiben.
Laut einer gemeinsamen Mitteilung des chinesischen Finanzministeriums und der Staatlichen Steuerverwaltung ist die Neuregelung am Dienstag in Kraft getreten. Ausländische Einzelpersonen müssen demnach auf Dividenden und Gewinnanteile, die sie von ausländisch investierten Unternehmen erhalten, eine persönliche Einkommensteuer von 20 Prozent entrichten. Im chinesischen Einkommensteuergesetz ist dieser Steuersatz für Dividenden- und Bonuseinkünfte grundsätzlich seit Langem verankert. Um die Reform- und Öffnungspolitik voranzutreiben und ausländisches Kapital anzulocken, hatte China 1994 jedoch eine vorübergehende Befreiung für entsprechende Einkünfte ausländischer Privatpersonen eingeführt.
„Die vor über drei Jahrzehnten eingeführte Steuerbefreiung hat in einer bestimmten Phase der Entwicklung Chinas erfolgreich dazu beigetragen, ausländische Investitionen anzuziehen“, erklärt Liu Yi, Direktor des Zentrums für öffentliche Finanzen und Besteuerung an der Peking-Universität. Da China den Aufbau einer hochwertigen sozialistischen Marktwirtschaft beschleunige, blickten ausländische Investoren heute jedoch weit über reine Steueranreize hinaus. Entscheidend seien mittlerweile das allgemeine Geschäftsumfeld, darunter Rechtssicherheit, Marktgröße und die Leistungsfähigkeit des industriellen Ökosystems. „Unter den aktuellen Rahmenbedingungen sind steuerliche Vergünstigungen kein angemessenes Instrument mehr zur Investorenwerbung“, so Liu.
Li Xuhong, Vizepräsidentin und Professorin am Staatlichen Buchhaltungsinstitut Beijing, teilt diese Auffassung. Mit zunehmender wirtschaftlicher Entwicklung setzten Volkswirtschaften tendenziell weniger auf steuerliche Vergünstigungen, sondern konzentrierten sich verstärkt auf die Schaffung eines stabilen, gut funktionierenden und faireren Marktumfelds. „Die Maßnahme stellt eine faire und konsequente Besteuerung sicher und verbessert das Umfeld für ausländische Investitionen“, betont Li. Zudem trage sie dazu bei, Schlupflöcher zu schließen und einen einheitlichen Binnenmarkt weiterzuentwickeln.
Bedenken des Marktes über eine steigende Belastung ausländischer Anteilsinhaber trat Li entgegen: Die Neuregelung führe unterm Strich nicht zu einer höheren tatsächlichen Steuerlast. Auch Finanzexperte Liu Yi verweist darauf, dass etliche Staaten in Europa und Nordamerika das Welteinkommen ihrer Steuerpflichtigen besteuern – also unabhängig davon, wo das Einkommen erzielt wird. Ausländische Privatpersonen, die Dividenden aus China bezogen, blieben daher in ihren Wohnsitzstaaten steuerpflichtig – selbst wenn die Einkünfte in China freigestellt waren. „Durch die Aufhebung der Befreiung kann die in China gezahlte Einkommensteuer nun im Heimatland angerechnet werden, sodass sich die tatsächliche Steuerlast nicht erhöht“, so Liu.
Die steuerliche Anpassung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem der chinesische Markt für ausländische Investoren weiterhin eine hohe Anziehungskraft besitzt. Nach Angaben des chinesischen Handelsministeriums wurden in den ersten sieben Monaten dieses Jahres landesweit 37.711 Unternehmen mit ausländischer Beteiligung neu gegründet – ein Zuwachs von 4,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
