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Vergrämung eines Wolfs im Jagdbanngebiet Schwarzhorn

Vergrämung eines Wolfs im Jagdbanngebiet Schwarzhorn

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

In der Nacht vom 16. auf den 17. Juli 2026 wurde im eidgenössischen Jagdbanngebiet Schwarzhorn (Gemeinde Schattenhalb) ein Kalb angegriffen und so stark verletzt, dass es notgetötet werden musste. Der Wildhüter ging aufgrund der Verletzungen von einem Wolf als Verursacher aus. Eine DNA-Probe soll dazu Klarheit bringen. Zum Schutz der Nutztiere im Gebiet setzt die Wildhut auf Vergrämung und intensiviert das Monitoring mit Fotofallen. Weitere Massnahmen sind trotz einer laufenden Abschussverfügung in der Region nicht möglich: Das Bundesrecht verbietet den Abschuss von Wölfen in den eidgenössischen Jagdbanngebieten.

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