Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Das Bauvorhaben beinhaltet verschiedene neue Gebäude für Gastronomie, Sanitär-/Garderobenanlagen, Personal oder Bewirtschaftung, einen neuen Eingangsbereich und andere Anpassungen in der Umgebungsgestaltung des Marzilibads inklusive neuer Werkleitungen. Gegen dieses Baugesuch gingen während der öffentlichen Bekanntmachung fünf Einsprachen ein, darunter auch Kollektiveinsprachen. Die Einsprachepunkte betrafen unter anderem aufzuhebende Parkplätze und Bedenken hinsichtlich Lärmes sowie abnehmender Wohnqualität. Im Laufe des Baubewilligungsverfahrens konnten verschiedene Unklarheiten ausgeräumt werden, was den Rückzug von vier Einsprachen zur Folge hatte. Die verbliebene Einsprache wurde vollumfänglich als öffentlich-rechtlich unbegründet beurteilt.
Durch seine Nähe zur Aare und zu angrenzenden Wohnliegenschaften erforderte das Bauvorhaben eine umfassende umweltrechtliche Auseinandersetzung. Nachdem verschiedene Anpassungen oder Präzisierungen im Projekt vorgenommen worden waren, stellten alle involvierten Amts- und Fachstellen einen positiven Antrag zur Erteilung der Baubewilligung. Gesamthaft entspricht das Bauvorhaben den gesetzlichen Bestimmungen.
Dieser Bauentscheid kann bei der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion angefochten werden.
