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Gravmor: BaFin warnt vor E-Mail-Angeboten der Firma Gravmor mit Verlinkung zur Webseite gravmor(.)com

Gravmor: BaFin warnt vor E-Mail-Angeboten der Firma Gravmor mit Verlinkung zur Webseite gravmor(.)com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor EMail-Angeboten der Firma Gravmor, in denen eine Verlinkung zur Website gravmor(.)com enthalten ist. Diese vermeintliche Handelsplattform wird vermutlich von der angeblichen Firma Gravmor mit vorgeblicher Niederlassung in Hamburg (Poststraße 33) betrieben. Die Firma bietet ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die unbekannten Betreiber behaupten, von der angeblichen FINA EU (European Financial Authority) beaufsichtigt zu sein. Das ist nicht der Fall. Die FINA EU ist keine Aufsichtsbehörde und sie beaufsichtigt auch keine Unternehmen, die im Finanzsektor tätig sind.

Bereits am 29. August 2024 hat die BaFin vor der angebliche Aufsichtsbehörde FINA EU gewarnt.

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz und § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Vorsicht!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen vor Finanzbetrug im Internet. Seien Sie äußerst vorsichtig, wenn Sie online Geld anlegen wollen und recherchieren Sie gründlich, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.

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