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Bitwerk(.)pro und bitwerk(.)vip: BaFin warnt vor Websites

Bitwerk(.)pro und bitwerk(.)vip: BaFin warnt vor Websites

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Es liegt zudem ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der in Willich ansässigen Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH vor. Diese steht in keiner Verbindung zu den Websites bitwerk(.)pro und bitwerk(.)vip.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Zulassung zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Vorsicht!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen vor Finanzbetrug im Internet. Seien Sie äußerst vorsichtig, wenn Sie online Geld anlegen wollen und recherchieren Sie gründlich, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.

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