Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die Teilrevision der Verordnungen, die auch einige weitere kleinere Anpassungen umfasst, tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, während die erhöhten Gebühren grundsätzlich ab dem Herbstsemester 2026 angewendet werden. Eine spezielle Übergangsregelung besteht für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer, welche bereits vor dem Herbstsemester 2026 an der Universität oder der Berner Fachhochschule immatrikuliert sind. Für sie gilt bei der zusätzlichen Studiengebühr bis zum Abschluss der jeweiligen Studienstufe (Bachelor oder Master) noch der bisherige Tarif (200 Franken).
