Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Nach der Analyse einzelner Protokolle sowie einem Austausch mit der Staatskanzlei stellt die GPK fest, dass die aktuelle Praxis zwar rechtmässig ist und der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates entspricht. Allerdings verlangt diese, dass im Protokoll nur Beschlüsse festgehalten werden müssen. Nach Einschätzung der GPK riskiert der Regierungsrat damit blinde Flecken. Denn es ist nicht nachvollziehbar, wie Beschlüsse zustande gekommen sind und welche Argumente für einen bestimmten Entscheid ausschlaggebend waren. Ebenfalls lässt sich im Nachhinein nicht mehr rekonstruieren, ob, wann und in welchem Umfang das Regierungskollegium über einen Sachverhalt gesprochen hat, zu dem es keine schriftlichen Unterlagen gibt.
