Source: Deutsche Nachrichten
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) führt ab sofort ein öffentliches Verzeichnis der sachkundigen Personen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ein. In das Verzeichnis werden Personen aufgenommen, die eine entsprechende Schulung mit bestandener Abschlussprüfung nachweisen, welche nicht älter als fünf Jahre ist. Voraussetzung für die Eintragung sind außerdem die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Daten sowie der Nachweis einer ordentlichen Geschäftstätigkeit.
Zur Aufnahme in das Verzeichnis muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Die Aufnahme ist kostenfrei und erfolgt auf Basis der Bedingungen zur Aufnahme in das Verzeichnis der sachkundigen Personen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Die Antragsunterlagen können über die Website www.dgwz.de/sachkundige-personen-rwaabgerufen werden.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen regelmäßig geprüft, gewartet und instandgehalten werden. Die DIN 18232-2 “Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau”, VdS 2098 “VdS-Richtlinien für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA) – Planung und Einbau” und DIN 31051:2019-06 “Grundlagen der Instandhaltung” legen die Anforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen fest. Sie stellen sicher, dass Rauch und Wärme im Brandfall zuverlässig abgeführt werden, Flucht- und Rettungswege möglichst rauchfrei bleiben und die Feuerwehr wirksame Einsatzbedingungen vorfindet.
