Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die angepasste Verordnung sieht vor, dass das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt dafür zuständig ist, Gesuche um Genehmigung von Einsatzbereichen für führerlose Fahrzeuge zu prüfen und zu koordinieren. Ein Einsatzbereich beinhaltet eine klar definierte Fahrstrecke, auf der führerlose Fahrzeuge verkehren, wobei ein Mensch diese überwacht. Ein genehmigter Einsatzbereich ist zwingend notwendig, damit ein führerloses Fahrzeug zum Verkehr zugelassen werden kann. «Führerlose Taxis bieten gerade im ländlichen Raum eine grosse Chance für eine bessere Mobilität», ist Regierungsrat Philippe Müller überzeugt.
