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BvD: Datenschutz risikobasiert und nicht nach Unternehmensgröße reformieren

BvD: Datenschutz risikobasiert und nicht nach Unternehmensgröße reformieren

Source: Deutsche Nachrichten
Der Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD), Thomas Spaeing, hat zum Auftakt der 10. BvD-Herbstkonferenz am Mittwoch in Stuttgart die Forderung nach einer risikobasierten Ausrichtung des Datenschutzes bekräftigt. Im Zuge der in Brüssel und in Berlin geplanten Reformen des Datenschutzes sei der risikobasierte Ansatz eine Möglichkeit, kleinere Organisationen mit geringem Datenschutz-Risiko von Dokumentations- und Nachweispflichten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auszunehmen.

Die Reformen aber per se an die Größe der Organisation zu knüpfen, sei nicht zielführend, kritisierte Spaeing. „Auch kleine Organisationen können hohe Datenschutzrisiken haben.“ Dies treffe beispielsweise auf kleine, datengetriebene Start-ups zu. Aber auch Vereine könnten Datenschutzmaßnahmen mit hohem Risiko betreiben: „Wenn ein Sportverein die Umkleidekabinen per Video überwachen lässt, muss der Datenschutz ohne Abstriche gelten“, sagte Spaeing.

Diehl: Streichung des DSB soll unternehmerische Eigenverantwortung stärken

Er reagierte damit auf die Keynote von David Diehl, Referatsleiter Datenschutzrecht im Bundesinnenministerium. Dieser hatte zuvor die Pläne der Bundesregierung beim Datenschutz vorgestellt. Danach will sich die Bundesregierung in Brüssel im Zuge des Reformprozesses Digitaler Omnibus unter anderem für eine „relative Anonymität“ sowie „erhebliche Erleichterungen“ für kleine und mittelständische Unternehmen einsetzen.

Auf nationaler Ebene will die Bundesregierung unter anderem die Benennpflicht von Datenschutzbeauftragten streichen. Damit will sie unter anderem die Eigenverantwortung von Unternehmen stärken und ihnen ermöglichen, die Organisation des Datenschutzes an ihre Strukturen anzupassen, berichtete Diehl.

„Die geplante Streichung heißt nicht, dass die DSGVO nicht mehr gilt“, sagte Diehl. Ebenso wenig sei damit gesagt, dass Unternehmen auf Datenschutzbeauftragte verzichten sollen. „Unser Ansatz lautet nicht, dass Datenschutzbeauftragte entbehrlich sind – sie leisten eine wichtige Arbeit.“ Aber die Unternehmen sollten selbst entscheiden, wie sie die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz realisierten.

Dass dadurch aber keine weiteren datenschutzrechtlichen Pflichten der Unternehmen reduziert würden, hob Prof. Dr. Tobias Keber hervor, Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Er kritisierte zudem das Narrativ, wonach Datenschutz per se innovationsfeindlich sei.

Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, schlug vor, den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu ermöglichen, Unternehmen zu verpflichten, betriebliche Datenschutzbeauftragte zu benennen, wenn sie dies für geboten hielten. Dies könne beispielsweise nach Datenschutzverstößen eine geeignete Maßnahme sein, sagte Will.

Das Motto: Datenschutz im Wandel: Orientierung in der digitalen Transformation

„Dass wir uns in einer digitalen Transformation befinden, beschäftigt uns jeden Tag“, sagte Thomas Spaeing mit Blick auf das Motto der Konferenz. Gerade deshalb sei es wichtig, Unternehmen und Behörden praxisnahe Orientierungen beim Datenschutz an die Hand zu geben und auch die datenschutzkonforme Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) besser als bisher zu organisieren.

Die BvD-Herbstkonferenz ist eine Kooperation des BvD mit den Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg und Bayern.

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