Source: Deutsche Nachrichten
Die neue EU-Verpackungsverordnung kurz PPWR hat für Hersteller und Lieferanten erhebliche praktische Konsequenzen: Verpackungen müssen über die gesamte Lieferkette nachvollziehbar und konform sein.Findling Wälzlager hat dafür einen digitalen Prozess etabliert, der Informationen zu Verpackungsart, Komponenten und Rezyklat-Anteil sowie Konformitätserklärungen produkt- und transportbezogen bereitstellt. Auch Lieferanten außerhalb der EU werden in das System eingebunden.
Die PPWR ist seit dem 12. August 2026 in Kraft. Für Unternehmen bedeutet das unter anderem: Verpackungen müssen entlang der Lieferkette produkt- und transportbezogen deklariert werden. Für die einzelnen Verpackungskomponenten müssen entsprechende Informationen und Konformitätserklärungen vorliegen. Findling Wälzlager setzt diese Vorgaben mit einer digitalen Informationsplattform unter ABEG-packaging.findling.com um.
Wichtigste praktische Relevanz erfährt hier die Verwendung der Transportverpackungen. Die auf dem Lieferschein angegebenen Verpackungscodes können auf dem Portal recherchiert und die entsprechenden Konformitätserklärungen dazu heruntergeladen werden. Letzteres erübrigt sich allerdings, da die Daten jederzeit Online, auch unter Berücksichtigung der datumsabhängigen Versionierung, bereitstehen.
Auch über die jeweilige Artikel- und Chargennummer können Kunden abrufen, welche Verkaufsverpackung eingesetzt wird und aus welchen Komponenten sie besteht. Hinterlegt ist auch der Rezyklat-Anteil, wenn bereits bekannt. Die zugehörigen Konformitätserklärungen für die einzelnen Komponenten lassen sich direkt herunterladen.
Damit entsteht eine Art digitaler Produktpass, der durch die künftige Integration des „GS1 Digital Link“ auch durch einen Scan direkt an der Verpackung zugänglich sein wird.
Lieferanten sind ins digitale System eingebunden
Das System beginnt bereits beim Lieferanten. Findling hat freigegebene Verpackungssets definiert, die für die Anlieferung verwendet werden können. Abgekündigte und nicht konformitätsbestätigte Verpackungen werden nicht angenommen. Optimierte Verpackungssets, z.B. mit weniger Einsatz von Folien, werden direkt an den Lieferanten gemeldet und deren Umsetzung geplant. Für Lieferanten außerhalb Europas, insbesondere in Asien, ist das hoch relevant: Gemeinsam mit der Bestellung können sie eine freigegebene Verpackungsvariante auswählen. Bei der Zusammenstellung der Lieferung werden auch die Transportverpackungen ausgewählt und gemeldet. Findling weiß damit bereits bei Versandbereitschaft, welche Transport- und Verpackungsmaterialien tatsächlich eintreffen und ob diese den Anforderungen der PPWR entsprechen.
Dashboard dokumentiert Verpackungsmengen in Echtzeit
Ein Dashboard macht die eingesetzten Verpackungsmengen über einen definierten Zeitraum sichtbar und für die Meldungen an die Verpackungsregister auswertbar. Bilanziert werden sowohl die eingehenden als auch die ausgehenden Materialien, wobei zwischen Inland, EU und Drittland unterschieden wird. Dies ist vor allem für Meldungen an die Verpackungsregister notwendig, da importiertes Verpackungsmaterial zusätzliche Entsorgungsaufwendungen verursacht.
Eine weitere Kennzahl betrifft die Getrenntsammlung. Unternehmen müssen ermitteln, welcher Anteil der Verpackungen getrennt gesammelt und welcher Anteil über den Restmüll entsorgt wird. Bei Findling liegt die Getrenntsammelquote nach aktuellem Stand bereits bei 99,8 Prozent.
„Wir wollten die PPWR für alle Beteiligten so einfach wie möglich umsetzen“, erklärt Klaus Findling, Geschäftsführer von Findling Wälzlager. „Unter ABEG-packaging.findling.com stellen wir alle relevanten Informationen digital, eindeutig und für Lieferanten wie Kunden nachvollziehbar zur Verfügung. So wird aus einer gesetzlichen Vorgabe ein praktikabler Prozess.“
