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Das Schweizerische Transparenzregister

Das Schweizerische Transparenzregister

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
1. Oktober 2026
Das Schweizerische Transparenzregister
Ab dem 1. Oktober 2026 gilt in der Schweiz das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen – das heisst Personen, die ein Unternehmen tatsächlich kontrollieren – zu melden. Die Informationen werden in einem zentralen, nicht öffentlichen Bundesregister erfasst.
Die Unternehmen können ihre Meldungen über die Plattform EasyGov.swissExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einreichen. Dazu registrieren sie sich auf der Plattform EasyGov.swiss. Danach kann die Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen über diese Plattform an das Transparenzregister übermittelt werden. Die Registrierung und Meldung über EasyGov.swiss sind kostenlos.
Voraussichtlich ab Frühling 2027 wird es unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich sein, die Meldungen über die zuständigen kantonalen Handelsregisterämter einzureichen. Dies ist jedoch nur im Zusammenhang mit einer Handelsregisteranmeldung möglich.
Die Handelsregisterämter übermitteln die erhaltenen Informationen dem Transparenzregister, ohne sie auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Sie können deshalb keine Auskünfte zum Inhalt der Meldung, den notwendigen Unterlagen und den geltenden Fristen erteilten. Sie haben keinen Zugriff auf das Transparenzregister.
Weitere Informationen zur Meldung und den Fristen finden Sie unter www.transpareg.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., EasyGov – Schweizerisches TransparenzregisterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und im Merkblatt des Bundesamtes für Justiz.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Transparenzregister oder EasyGov.

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