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Fachkraft Feststellanlagen nach DIN 14677 Online Schulung

Fachkraft Feststellanlagen nach DIN 14677 Online Schulung

Source: Deutsche Nachrichten
Feuer- und Rauchschutzabschlüsse müssen im Brandfall selbstständig schließen. Im täglichen Gebäudebetrieb sollen Türen und Tore jedoch häufig offenbleiben, damit Personen, Pflegebetten, Waren oder Fahrzeuge ungehindert passieren können.

Feststellanlagen lösen diesen Zielkonflikt. Sie halten einen Abschluss kontrolliert offen und geben ihn bei Rauchentwicklung, manueller Auslösung oder Ausfall der Energieversorgung zum Schließen frei.

Damit diese Sicherheitsfunktion zuverlässig arbeitet, müssen Brandmelder, Auslösevorrichtung, Feststellvorrichtung, Energieversorgung und Abschluss aufeinander abgestimmt sein. Unzulässige Gerätekombinationen oder versäumte Prüfungen können die bauaufsichtlich nachgewiesene Funktion beeinträchtigen.

Die UDS-Schulung „Fachkraft und Sachkunde für Feststellanlagen nach DIN 14677“ vermittelt herstellerneutrales Fachwissen zu Aufbau, Prüfung, Wartung, Störungsbeseitigung und Dokumentation bestehender Feststellanlagen.

Feststellanlage und Brandschutzabschluss unterscheiden

Eine Feststellanlage ist nicht mit der Brandschutztür oder dem Brandschutztor selbst gleichzusetzen. Beide bilden zwar im Betrieb eine gemeinsame Funktionseinheit, unterliegen jedoch unterschiedlichen Nachweisen und Instandhaltungsanforderungen.

Die Feststellanlage überwacht den Bereich des Abschlusses auf Brandrauch und gibt die Offenhaltevorrichtung im Ereignisfall frei. Der Abschluss muss anschließend durch seine eigene Schließvorrichtung vollständig schließen.

DIN 14677 behandelt die Instandhaltung elektrisch gesteuerter Feststellanlagen. Sie gilt nicht für die Instandhaltung des zugehörigen Feuer- oder Rauchschutzabschlusses selbst.

Bei einer Wartung müssen deshalb beide Ebenen unterschieden werden. Eine fehlerfrei auslösende Feststellanlage bietet keinen Schutz, wenn das Türblatt schleift, der Türschließer falsch eingestellt ist oder das Schloss nicht einrastet.

Umgekehrt ist eine funktionsfähige Brandschutztür nicht ausreichend, wenn die Rauchmelder der Feststellanlage den Brand nicht erkennen oder die Feststellvorrichtung nicht freigeben.

Zugelassene Gerätekombinationen verwenden

Feststellanlagen werden auf Grundlage einer allgemeinen Bauartgenehmigung des Deutschen Instituts für Bautechnik errichtet. Darin ist beschrieben, welche Komponenten und Gerätekombinationen verwendet werden dürfen.

Zur Anlage gehören abhängig von der Bauart Rauch- oder Brandmelder, Energieversorgung, Auslösevorrichtung, Handauslösetaster und Feststellvorrichtung. Auch Freilauftürschließer oder integrierte Türschließsysteme können Bestandteil einer Feststellanlage sein.

Einzelne Komponenten dürfen nicht allein deshalb ausgetauscht werden, weil sie technisch ähnliche Anschlüsse oder Funktionen besitzen. Das Ersatzgerät muss von der Bauartgenehmigung beziehungsweise den zugehörigen Herstellerunterlagen erfasst sein.

Besonders bei älteren Anlagen führen abgekündigte Melder oder Netzgeräte zu Problemen. Vor einem Austausch muss geprüft werden, ob ein zulässiges Ersatzprodukt vorhanden ist oder die Anlage umfassender modernisiert werden muss.

Rauchmelder richtig anordnen

Die Brandmelder einer Feststellanlage müssen entstehenden Rauch so früh erkennen, dass der Abschluss rechtzeitig schließen kann. Ihre Anzahl und Anordnung hängen von Öffnungsbreite, Sturzhöhe, Deckenform und Einbausituation ab.

Hohe Unterdecken, abweichende Deckenformen oder große Abstände zwischen Abschluss und Decke können zusätzliche Melder erforderlich machen. Auch auf beiden Seiten des Abschlusses können Melder benötigt werden.

Ein Brandmelder, der nur aus optischen Gründen versetzt oder durch Einbauten abgeschattet wird, kann die sichere Raucherkennung beeinträchtigen.

Bei Umbauten ist deshalb zu prüfen, ob neue Decken, Leuchten, Lüftungsauslässe, Kabeltrassen oder andere Bauteile den Erfassungsbereich verändern. Die ursprüngliche Melderanordnung bleibt nicht automatisch geeignet, wenn sich die bauliche Umgebung ändert.

Feststellvorrichtungen müssen sicher freigeben

Feststellvorrichtungen halten Türen oder Tore in einer definierten Offenstellung. Häufig werden elektromagnetische Haltevorrichtungen eingesetzt. Bei Freilauftürschließern kann sich die Tür im Normalbetrieb weitgehend ohne spürbaren Widerstand bewegen und schließt nach der Auslösung selbstständig.

Bei einem Brandalarm, der manuellen Betätigung des Auslösetasters oder einem Ausfall der Stromversorgung muss die Feststellung aufgehoben werden.

Anschließend muss der Abschluss ohne fremde Hilfe vollständig schließen. Keile, Möbel, Bodenbeläge oder andere Hindernisse dürfen den Schließbereich nicht blockieren.

Auch Kabelbrüche, lose Kontakte und mechanischer Verschleiß können dazu führen, dass die Anlage nicht bestimmungsgemäß auslöst. Prüfung und Wartung müssen deshalb elektrische und mechanische Funktionen gemeinsam betrachten.

Handauslösung muss jederzeit möglich sein

Neben der automatischen Auslösung durch Brandmelder benötigt eine Feststellanlage eine Möglichkeit zur manuellen Freigabe. Der Handauslösetaster muss gut sichtbar, eindeutig gekennzeichnet und leicht erreichbar sein.

Er darf nicht hinter Möbeln, Verkleidungen oder dauerhaft geöffneten Türflügeln verborgen werden. Auch nach Umbauten muss die Bedienbarkeit erhalten bleiben.

Wird der Taster betätigt, muss die Feststellvorrichtung freigeben und der Abschluss schließen. Eine bloße Anzeige oder Meldung ohne tatsächlichen Schließvorgang reicht nicht aus.

Die Handauslösung ermöglicht zudem eine schnelle betriebliche Funktionskontrolle. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung der automatischen Rauchdetektion.

Energieversorgung überwachen

Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen benötigen eine geeignete Energieversorgung. Bei Netzausfall muss die Feststellung aufgehoben werden, damit der Abschluss in die geschlossene Sicherheitsstellung gelangen kann.

Defekte Netzgeräte, manipulierte Leitungen oder unzulässige Fremdspannungsversorgungen können dieses Verhalten beeinträchtigen.

Auch bei Komponenten mit integrierter Energieversorgung müssen die zugehörigen Herstellerangaben und die Bauartgenehmigung beachtet werden.

Die Feststellanlage darf nicht über Schalter oder Steckverbindungen betrieben werden, die versehentlich abgeschaltet beziehungsweise gezogen werden können, sofern dies nicht ausdrücklich vorgesehen und gegen Fehlbedienung gesichert ist.

Bei der Prüfung ist deshalb auch das Verhalten bei Unterbrechung der Energieversorgung zu kontrollieren.

Schnittstelle zur Brandmeldeanlage klar abgrenzen

Feststellanlagen können mit einer Brandmeldeanlage zusammenwirken. Eine solche Verbindung ist jedoch nur zulässig, wenn die vorgesehene Schnittstelle und Gerätekombination entsprechend nachgewiesen sind.

Die Brandmeldeanlage kann eine zusätzliche Auslösung bewirken. Die eigenständigen Anforderungen der Feststellanlage dürfen dadurch nicht unbeachtet bleiben.

Bei Änderungen an der Brandmeldeanlage, ihrer Programmierung oder den Übertragungswegen ist zu prüfen, ob die Feststellfunktion weiterhin zuverlässig ausgeführt wird.

Auch die Verantwortlichkeiten müssen eindeutig sein. Wartet eine BMA-Fachfirma die Brandmeldeanlage und ein anderer Dienstleister die Feststellanlage, dürfen die Schnittstellen nicht zwischen den Leistungsumfängen verloren gehen.

Abnahmeprüfung ist besonders geregelt

Nach der betriebsfertigen Errichtung muss eine Feststellanlage durch eine Abnahmeprüfung auf vorschriftsmäßige Installation und einwandfreie Funktion geprüft werden. Der Betreiber hat diese Abnahme zu veranlassen.

Die Abnahme darf nur durch die in der jeweiligen allgemeinen Bauartgenehmigung genannten beziehungsweise entsprechend autorisierten Fachkräfte oder Prüfstellen erfolgen.

Eine allgemeine Sachkundeschulung zur Instandhaltung berechtigt daher nicht automatisch zur Abnahme neu errichteter Feststellanlagen. Dafür ist regelmäßig eine zusätzliche Autorisierung durch den Genehmigungsinhaber beziehungsweise Hersteller erforderlich.

Bei der Abnahme werden unter anderem die zulässige Gerätekombination, Melderanordnung, Funktion der Auslösung, Schließbewegung und Kennzeichnung der Anlage geprüft.

Nach erfolgreicher Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll erstellt und die Anlage dauerhaft gekennzeichnet. Diese Unterlagen bilden eine wichtige Grundlage für alle späteren Prüfungen.

Monatliche Funktionsprüfung durch eingewiesene Personen

Feststellanlagen müssen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit kontrolliert werden. Die Funktionsprüfung umfasst insbesondere die Auslösung und den vollständigen Schließvorgang.

Nach entsprechender Einweisung kann diese Kontrolle durch eine vom Betreiber beauftragte Person durchgeführt werden. Eine besondere Fachkraftqualifikation ist dafür nicht in jedem Fall erforderlich.

Die konkreten Intervalle ergeben sich aus DIN 14677 und der für die Anlage geltenden Bauartgenehmigung. Häufig wird zunächst monatlich geprüft. Nach mehreren aufeinanderfolgenden mangelfreien Kontrollen kann bei entsprechenden Vorgaben eine Verlängerung auf höchstens drei Monate möglich sein.

Wird ein Funktionsmangel festgestellt, muss die Betriebsfähigkeit umgehend wiederhergestellt werden. Anschließend können erneut engere Kontrollintervalle erforderlich sein, bis die zuverlässige Funktion nachgewiesen ist.

Jede Funktionsprüfung ist zu dokumentieren, auch wenn keine Mängel festgestellt wurden.

Jährliche Prüfung und Wartung durch eine Fachkraft

Zusätzlich zur betrieblichen Funktionskontrolle ist in Abständen von höchstens zwölf Monaten eine umfassende Prüfung und Wartung vorgesehen.

Diese Arbeiten müssen durch eine Fachkraft für Feststellanlagen durchgeführt werden. Sie benötigt neben der fachlichen Grundqualifikation Kenntnisse über Aufbau, Wirkungsweise, Instandhaltung und die anzuwendenden Regelwerke.

Bei der jährlichen Prüfung werden die Brandmelder, Auslösevorrichtungen, Feststellvorrichtungen, Energieversorgung und Leitungswege kontrolliert. Auch die vollständige Schließfunktion des Abschlusses muss in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden.

Die Wartung umfasst erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit. Dazu können Reinigung, Austausch geeigneter Verschleißteile, Nachstellung oder Beseitigung festgestellter Störungen gehören.

Arbeiten am Feuer- oder Rauchschutzabschluss selbst können zusätzliche Qualifikationen und Herstellerkenntnisse erfordern.

Typische Mängel erkennen

Rauchmelder können durch Staub, Farbe oder Verschmutzung beeinträchtigt werden. Feststellmagnete werden mitunter falsch ausgerichtet oder nachträglich versetzt. Handauslösetaster sind verdeckt und Leitungen bei Umbauten beschädigt.

Auch der Abschluss selbst kann den Schließvorgang verhindern. Typische Ursachen sind schleifende Türblätter, ungeeignete Bodenbeläge, verstellte Türschließer oder blockierte Schlossfallen.

Bei Toren kommen Hindernisse im Schließbereich, beschädigte Laufwege und Defekte an Gewichtsausgleich oder Schließmechanik hinzu.

Ein festgestellter Mangel muss hinsichtlich seiner Auswirkung bewertet werden. Wird die sichere Auslösung oder Schließung beeinträchtigt, ist die Anlage nicht vollständig betriebsbereit.

Unzulässige Veränderungen vermeiden

Feststellanlagen dürfen nur innerhalb des nachgewiesenen Systems verändert werden. Der Austausch eines Rauchmelders, einer Haltevorrichtung oder der Energieversorgung kann die zulässige Gerätekombination berühren.

Auch ein Versetzen der Melder, eine neue Deckenverkleidung oder die Integration in eine Gebäudeautomation kann relevant sein.

Vor Änderungen sind die Bauartgenehmigung, Herstellerunterlagen und gegebenenfalls die ursprüngliche Abnahmedokumentation zu prüfen. Technische Kompatibilität allein ist kein ausreichender Nachweis.

Bei wesentlichen Änderungen kann eine erneute Abnahmeprüfung erforderlich werden. Die Bewertung sollte deshalb vor Beginn der Arbeiten erfolgen und nicht erst bei der nächsten Wartung.

Dokumentation erhält die Nachvollziehbarkeit

Der Betreiber muss die Unterlagen der Feststellanlage verfügbar halten und alle Prüfungen, Wartungen, Störungen und Änderungen nachvollziehbar dokumentieren.

Zu einer vollständigen Dokumentation gehören insbesondere:

– allgemeine Bauartgenehmigung und Herstellerunterlagen
– Angaben zu den eingebauten Komponenten
– Grundriss oder Anlagenübersicht mit Melderstandorten
– Abnahmeprotokoll und Kennzeichnung der Anlage
– Nachweise über regelmäßige Funktionsprüfungen
– jährliche Prüf- und Wartungsprotokolle
– festgestellte Mängel und Fristen zur Beseitigung
– Nachweise über Reparaturen und Komponententausch
– Qualifikationsnachweise der eingesetzten Fachkräfte

Fehlende Unterlagen erschweren die Bewertung, ob eine Anlage zulässig aufgebaut und ordnungsgemäß instand gehalten wurde.

Auch bei einem mangelfreien Ergebnis müssen Datum, Prüfumfang und prüfende Person erkennbar sein.

Ausfall erfordert sofortiges Handeln

Ist eine Feststellanlage gestört, darf der Abschluss nicht dauerhaft in Offenstellung verbleiben. Die sichere Grundstellung ist der geschlossene Abschluss.

Bis zur Wiederherstellung kann es erforderlich sein, die Feststellvorrichtung außer Betrieb zu nehmen und die Tür oder das Tor geschlossen zu halten.

Dabei muss die betriebliche Nutzung berücksichtigt werden. In Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder stark frequentierten Bereichen kann eine dauerhaft geschlossene Tür erhebliche organisatorische Auswirkungen haben.

Komfort oder Barrierefreiheit dürfen jedoch nicht durch Keile oder andere unzulässige Offenhaltungen hergestellt werden. Benötigt der Betreiber eine andere Lösung, muss diese fachgerecht geplant und genehmigungskonform umgesetzt werden.

Kompetenznachweis regelmäßig aktualisieren

DIN 14677-2 beschreibt die Anforderungen an die Fachkraft für Feststellanlagen. Neben einer geeigneten Ausgangsqualifikation sind Kenntnisse der einschlägigen Normen, Bauartgenehmigungen, Komponenten und Prüfverfahren erforderlich.

Der Kompetenznachweis ist zeitlich begrenzt und muss innerhalb des vorgesehenen Zeitraums aktualisiert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Fachkräfte Änderungen in Normung, Bauprodukten und Instandhaltungspraxis berücksichtigen.

Die UDS-Schulung richtet sich an Servicetechniker, Errichter, Instandhalter, Facility Manager, Betreibervertreter, Brandschutzbeauftragte und weitere technisch qualifizierte Personen.

Im Anschluss an das Webinar findet eine Onlineprüfung statt. Nach Bestehen erhalten die Teilnehmenden das UDS-Zertifikat „Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677“. Ohne bestandene Prüfung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Das Zertifikat qualifiziert für den vermittelten Bereich der wiederkehrenden Prüfung und Instandhaltung. Die herstellerspezifische Autorisierung für die erstmalige Abnahme ist nicht Bestandteil dieser Schulung.

Fazit: Offenhalten ist nur mit sicherer Auslösung zulässig

Feststellanlagen ermöglichen barrierearme und komfortable Betriebsabläufe, ohne die notwendige Selbstschließung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen aufzugeben.

Diese Sicherheit besteht jedoch nur, wenn sämtliche Komponenten zugelassen kombiniert, richtig angeordnet und regelmäßig geprüft werden. Auch die Tür oder das Tor selbst muss jederzeit vollständig schließen können.

Die UDS-Schulung „FStA: Fachkraft und Sachkunde für Feststellanlagen nach DIN 14677“ vermittelt das notwendige Fachwissen, um bestehende Feststellanlagen herstellerneutral zu prüfen, fachgerecht instand zu halten und ihre Funktion nachvollziehbar zu dokumentieren.

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