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DGWZ führt neues Verzeichnis der sachkundigen Personen für Feuerwehrpläne sowie für Flucht- und Rettungspläne ein

DGWZ führt neues Verzeichnis der sachkundigen Personen für Feuerwehrpläne sowie für Flucht- und Rettungspläne ein

Source: Deutsche Nachrichten
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) führt ab sofort ein öffentliches Verzeichnis der sachkundigen Personen für Feuerwehrpläne sowie für Flucht- und Rettungspläne ein. In das Verzeichnis werden Personen aufgenommen, die ihre Sachkunde durch eine entsprechende Schulung mit bestandener Abschlussprüfung nachweisen, welche nicht älter als fünf Jahre ist. Voraussetzung für die Eintragung sind außerdem die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung sowie der Nachweis einer ordentlichen Geschäftstätigkeit. Ziel des Verzeichnisses ist es, dass die gelisteten Personen und Unternehmen besser gefunden und als qualifizierte Ansprechpartner beauftragt werden können.

Die Aufnahme in das Verzeichnis erfolgt auf schriftlichen Antrag. Die Eintragung ist kostenfrei und richtet sich nach den Bedingungen zur Aufnahme in das Verzeichnis der sachkundigen Personen für Feuerwehrpläne sowie für Flucht- und Rettungspläne. Die Antragsunterlagen können über die Website https://www.dgwz.de/… abgerufen werden.

Feuerwehrpläne werden nach DIN 14095 “Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen” und Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 “Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne” erstellt. Die Normen legen die Anforderungen an Inhalt, Gestaltung und Ausführung der Pläne fest. Sie stellen sicher, dass Einsatzkräfte und Gebäudenutzer im Brand- oder Gefahrenfall schnell die erforderlichen Informationen zur Orientierung und Evakuierung erhalten.

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