Source: Deutsche Nachrichten
Der AntriebsspezialistNORD DRIVESYSTEMS hat die für den Cyber Resilience Act erforderlichen Prozesse und Strukturen fristgerecht implementiert. Damit erfüllt das Unternehmen ab dem 11. September die gesetzlichen Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen. Die vollständige CRA-Konformität der betroffenen Produkte wird planmäßig zum 11. Dezember 2027 vorliegen.
Mit dem Stichtag 11. September 2026 gelten die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen nach dem Cyber Resilience Act (CRA) der Europäischen Union, Verordnung (EU) 2024/2847. NORD DRIVESYSTEMS hat die dafür erforderlichen Prozesse und Strukturen eingerichtet und erfüllt die neuen Anforderungen vollständig.
Verbindlicher Rahmen für vernetzte Produkte
Der Cyber Resilience Act gilt seit dem 10. Dezember 2024. Er legt verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen fest, die im europäischen Binnenmarkt angeboten werden. Bei NORD begrüßt man diese Regelung: „Einheitliche Sicherheitsstandards stärken das Vertrauen in vernetzte Industrieprodukte und schaffen Planungssicherheit für Hersteller und Kunden“, sagt Jörg Niermann, Bereichsleiter Marketing.
Ab dem Stichtag 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen melden. Die vollständigen Anforderungen des CRA gelten ab dem 11. Dezember 2027 für neu in Verkehr gebrachte Produkte. NORD will diesen Termin planmäßig einhalten.
Vier Frequenzumrichter betroffen
Im Produktprogramm des Antriebsherstellers fallen die vernetzten Frequenzumrichter NORDAC ON, NORDAC LINK (als Motorstarter und Frequenzumrichter), NORDAC FLEX und NORDAC PRO unter die Anforderungen des CRA. Die Anforderungen der Produkte sind unter ihren Einsatzbedingungen entsprechend des CRA bewertet worden. Dafür wurde eine Bedrohungs- und Risikoanalyse durchgeführt (TARA). Weiterhin wurden in diesem Kontext die Anforderungen der 62443-4-2 nach dem Security-Level 1 bewertet.
Umsetzung entlang einer internen Roadmap
NORD folgt einer internen Roadmap, um die erforderlichen Sicherheitsstandards in das Produktportfolio zu integrieren. Gemäß dem Grundsatz „Secure by Design“ wird Cybersicherheit bereits in der Produktentwicklung berücksichtigt. Die Entwicklungsprozesse werden an der Norm IEC 62443-4-1 ausgerichtet. Zum 11. Dezember 2027 sollen für alle relevanten Produkte vollständige Konformitätserklärungen, technische Dokumentationen und Software Bills of Materials vorliegen.
Unterlagen für Maschinenbauer und OEM-Kunden
NORD stellt Maschinenbauern und OEM-Kunden Konformitätserklärungen, technische Dokumentationen zu den implementierten Sicherheitsfunktionen sowie Selbsterklärungen zum Umsetzungsstand der IEC 62443 bereit. Die Unterlagen sollen Kunden dabei unterstützen, die Anforderungen innerhalb ihrer eigenen Konformitätskette nachzuweisen.
Schwachstellen können über die Meldeplattform unter https://www.nord.com/de/global/cyber-security/cyber-security.jsp gemeldet werden. Dort stellt NORD auch weitere Informationen zur Umsetzung des CRA sowie Ansprechpartner für produktspezifische Fragen bereit.
