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Kanton Bern regelt den Schutz von Informationen und Personendaten einheitlich

Kanton Bern regelt den Schutz von Informationen und Personendaten einheitlich

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Für Gemeinden, Landeskirchen und weitere Träger öffentlicher Aufgaben gelten lediglich die Grundsätze der Datensicherheit gemäss ICSG. Eigene Informationen müssen sie nicht klassifizieren. Weitergehende Vorgaben gelten für sie nur, soweit sie mit Informationen oder Applikationen des Kantons oder des Bundes arbeiten. Sie können die kantonalen Regeln freiwillig übernehmen, was einen einheitlichen Sicherheitsraum begünstigt.

Erarbeitet wurden die Vorschriften mit den kantonalen und kommunalen Behörden, Fachpersonen aus den Berner Hochschulen, den wichtigsten ICT-Leistungserbringern der öffentlichen Verwaltung sowie unter Beizug des Staatssekretariats für Sicherheitspolitik und des Bundesamtes für Cybersicherheit.

Die Wirkung wird sich schrittweise entfalten: Für die Umsetzung gelten Übergangsfristen von zwei bis drei Jahren. Auch mit dem neuen Recht gilt: Vollständige Sicherheit lässt sich nie erreichen. ICSG und IDSV schaffen aber klare Zuständigkeiten und machen Risiken beurteilbar. Die Beratungsstelle Informations- und Datensicherheit im Amt für Informatik und Organisation unterstützt die kantonalen Behörden mit Unterlagen, Schulungen und Beratung, die kantonale Datenschutzbehörde zusätzlich die kommunalen Behörden.

www.be.ch/isds

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