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Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids zum bernischen Polizeigesetz

Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids zum bernischen Polizeigesetz

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die Sicherheitsdirektion (SID) ist erfreut darüber, dass die automatisierte Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) in weiten Teilen als verfassungskonform beurteilt wurde und die Kompetenz der Kantone erstmals vom Bundesgericht bestätigt wurde. Die AFV ist ein unverzichtbares Mittel zur Bekämpfung von Straftaten und organisierter Kriminalität. Die AFV wird im Kanton Bern seit dem Jahr 2020 gestützt auf die Bestimmungen des Polizeigesetzes rechtmässig betrieben.

Das Bundesgericht hält fest, die AFV dürfe nicht angewendet werden, bis die Bestimmungen zur Löschung von Nicht-Treffern und zur Protokollierung von Fahndungsaufträgen im Sinne der Erwägungen in die kantonale Polizeigesetzgebung übernommen sind. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt indes noch nicht vor.

Schreiben ans Bundesgericht

Die SID hat deshalb das Bundesgericht angeschrieben und auf die dadurch entstehende Sicherheitslücke bei der Bekämpfung schwerer Straftaten wie Tötungsdelikte, Vergewaltigungen und Entführung, sowie beim Schutz der Bevölkerung aufmerksam gemacht. Der Sicherheitsdirektor des Kantons Bern ersucht in diesem Schreiben das Bundesgericht, die Fahrzeugfahndung für diese schweren Delikte in Anbetracht ihrer Tragweite rasch wieder zu ermöglichen, d.h. vor dem formellen Inkrafttreten der Bestimmungen im Kanton Bern, die eben de facto bereits heute eingehalten werden, und vor der Redaktion der schriftlichen Urteilsbegründung.

MIL OSI