Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Mit der Gesetzesänderung kann der Kanton einer Gemeinde bei einer erhöhten Gefahrenlage für Verbrechen und Vergehen an einzelnen neuralgischen Orten empfehlen, Videokameras einzusetzen. Verzichtet die Gemeinde darauf, kann der Kanton selbst tätig werden. «Die Sicherheit an solchen Hot-Spots wird damit gestärkt und gleichzeitig das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung», sagt Sicherheitsdirektor Philippe Müller. Die Videoaufzeichnungen werden nur dann ausgewertet, wenn Straftaten begangen worden sind. Das Bundesgericht sieht in der Neuregelung wie schon der Grosse Rat keinen unzulässigen Eingriff in die Gemeindeautonomie.
Der Regierungsrat hat das geänderte Polizeigesetz per 1. August 2024 in Kraft gesetzt. Das Bundesgericht hatte der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung zuerkannt, so dass alle Neuerungen direkt angewandt werden konnten. Die Sicherheitsdirektion strebt eine rasche Vervollständigung der Rechtsgrundlagen an, soweit diese durch das Urteil nötig geworden sind.
