Source: Deutsche Nachrichten
Die Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) schreitet voran. Nach dem Referentenentwurf im Juni (GUTcert berichtete) hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ beschlossen. Im Anschluss hat sich der Bundesrat in einer ersten Lesung mit dem Gesetzentwurf befasst und hierzu Stellung genommen.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) und sieht insbesondere Anpassungen bei den Anforderungen an Energie- und Umweltmanagementsysteme sowie an Energieaudits vor. Damit sind vor allem Unternehmen betroffen, die ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben, oder aufgrund ihrer Größe bzw. ihres Energieverbrauchs den gesetzlichen Pflichten zum Energieaudit unterliegen.
Auch wenn sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen ergeben können, sollten betroffene Unternehmen die Entwicklung aufmerksam verfolgen und prüfen, welche Auswirkungen die geplanten Neuregelungen auf bestehende Managementsysteme und Compliance-Prozesse haben könnten.
Die GUTcert begleitet das Gesetzgebungsverfahren und informiert zeitnah über die weiteren Entwicklungen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf. Die wesentlichen zu erwartenden Änderungen werden im GUTcert Webinar am 18.09.2026 thematisiert.
Auf GUTcerts Exzellenznetzwerk Energie- und Klimamanagement 2026 im September wird das Gesetzgebungsverfahren genau unter die Lupe genommen: Zur Freude der GUTcert wird Tim Oliver Clös, Experte des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), über die ersten Details zur Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes aus Sicht des BAFA informieren wird.
Die Anmeldung für die Hybrid-Veranstaltung mit Geburtstags-Get-Together für GUTcerts Muttergesellschaft AFNOR am Vorabend ist hier möglich.
