Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Das Bauvorhaben beinhaltet eine umfassende Erneuerung der sanierungsbedürftigen Werkleitungsinfrastruktur und Oberfläche im Bereich des Bären- und Waisenhausplatzes. Im Rahmen dieser erforderlichen Arbeiten wurden ebenfalls die bestmöglichen Klimamassnahmen unter Berücksichtigung der UNESCO-Vorgaben evaluiert und in das Bauprojekt eingearbeitet. So sieht die neue Platzgestaltung beispielsweise mehr Bäume und als Oberfläche ein Teppich aus Pflastersteinen vor, welcher das Regenwasser durch die Fugen versickern lässt und damit Schwammstadtelemente beinhaltet.
Gegen das Bauvorhaben ging eine Einsprache ein. Die Einsprachepartei, welche aus mehreren anstossenden Eigentümerschaften besteht, monierte nebst denkmalpflegerischen Aspekten vor allem mögliche negative Auswirkungen während den Bauarbeiten auf die Nachbarliegenschaften.
Die baurechtliche Prüfung des Baugesuches und der Einsprache ergab, dass das Bauvorhaben den massgebenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die Anliegen der Einsprachepartei sind vorwiegend privatrechtlicher Natur, weshalb die Einsprache als öffentlich-rechtlich unbegründet beurteilt wurde.
Dieser Bauentscheid kann bei der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion angefochten werden.
