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Zusätzliche Feuerverbote im Kanton Bern

Zusätzliche Feuerverbote im Kanton Bern

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

09. Juli 2026

Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter

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In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland und Emmental gilt neu ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Die bereits bestehenden Feuerverbote in den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau bleiben in Kraft. Die Waldbrandgefahr wird in diesen Regionen als «gross» beurteilt, im Berner Oberland ist sie «erheblich».

In sechs Verwaltungskreisen des Kantons Bern haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.

Das Feuerverbot gilt in den folgenden Verwaltungskreisen:

  • Berner Jura
  • Biel/Bienne
  • Seeland
  • Oberaargau
  • Bern-Mittelland
  • Emmental

Aufruf zu besonderer Vorsicht

Ausserhalb dieser Verbotszonen (im Berner Oberland und Thun) darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Die Situation wird am kommenden Donnerstag, 16. Juli 2026, neu beurteilt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. 

Informationen

Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden

Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:

Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53

Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00

Medienmitteilung in Leichter Sprache

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