Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
09. Juli 2026
Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter
:
In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland und Emmental gilt neu ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Die bereits bestehenden Feuerverbote in den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau bleiben in Kraft. Die Waldbrandgefahr wird in diesen Regionen als «gross» beurteilt, im Berner Oberland ist sie «erheblich».
In sechs Verwaltungskreisen des Kantons Bern haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.
Das Feuerverbot gilt in den folgenden Verwaltungskreisen:
- Berner Jura
- Biel/Bienne
- Seeland
- Oberaargau
- Bern-Mittelland
- Emmental
Aufruf zu besonderer Vorsicht
Ausserhalb dieser Verbotszonen (im Berner Oberland und Thun) darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Die Situation wird am kommenden Donnerstag, 16. Juli 2026, neu beurteilt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.
Informationen
Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00
Medienmitteilung in Leichter Sprache
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