Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Der Regierungsrat hat beschlossen, das revidierte kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) per 1. September 2026 in Kraft zu setzen. Nach neuem Recht gelten erweiterte Informations- und Meldepflichten für die Behörden, und die Rechte der betroffenen Personen werden klarer definiert. Zudem wird die Aufsicht über den Datenschutz bei der kantonalen Datenschutzbehörde zentralisiert. Einzig die Gemeinden Bern, Biel, Köniz und Thun behalten eigene Aufsichtsbehörden. Zum gleichen Zeitpunkt soll auch die Kantonale Datenschutzverordnung (KDSV) in Kraft treten, welche unter anderem neue Ausführungsbestimmungen zur Bearbeitung von Personendaten durch beauftragte Dritte und zur Bekanntgabe im Ausland enthält.
