Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Im Verlauf eines Monats hat ein Wolf in den Gemeinden Meiringen und Grindelwald fünf ausreichend geschützte Nutztiere gerissen. Zudem hielt sich der Wolf wiederholt innerhalb von Siedlungen auf und zeigte einen Verlust an Scheu. Damit erfüllt der Wolf die vom Bund vorgeschriebene Anzahl Risse für einen Einzelabschuss zwar noch nicht, mit einem weiteren Riss eines geschützten Nutztiers wird die Schwelle jedoch erreicht. Das Jagdinspektorat geht davon aus, dass das bald der Fall sein könnte.
Darum verfügt der Kanton Bern am 3. Juni 2026 den Abschuss des männlichen Wolfs M 574. Die Verfügung tritt in Kraft, sobald die Schwelle von sechs geschützten Nutztieren erreicht wird oder wenn der Wolf weiter an Scheu verliert und damit Menschen gefährden würde.
- Der Abschussperimeter umfasst die Gemeinden Meiringen, Grindelwald und Schattenhalb. Ausgenommen vom Perimeter ist das eidgenössische Jagdbanngebiet Schwarzhorn.
- Der Abschuss muss in direkter oder indirekter Verbindung mit einem Angriff auf Nutztiere stattfinden (in flagranti).
- Die Verfügung ist bis am 2. August 2026 befristet.
Gegen die Verfügung können beschwerdeberechtigte Verbände Beschwerde führen. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen.
