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Vernehmlassung: Wahl- und Abstimmungstermine sollen verlässlicher werden

Vernehmlassung: Wahl- und Abstimmungstermine sollen verlässlicher werden

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zu einer Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege eröffnet. Diese soll den Einsatz von Beschwerden als politisches Instrument im Wahl- und Abstimmungskampf reduzieren. Wer mit der Vorbereitung einer Wahl oder Abstimmung nicht einverstanden ist – etwa mit der Formulierung einer Frage auf dem Stimmzettel oder mit den Erläuterungen in der Abstimmungsbotschaft –, kann dagegen Beschwerde einreichen. Heute hat eine solche Beschwerde automatisch aufschiebende Wirkung. Das soll geändert werden. Die zuständige Behörde kann den Wahl- oder Abstimmungstermin aber weiterhin verschieben, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass die freie Willensbildung gewährleistet ist. Mit dieser Änderung setzt der Regierungsrat die vom Grossen Rat überwiesene Motion 143-2024 (Messerli, EVP) «Für eine freie und unverfälschte Meinungsbildung bei Abstimmungen» um. Die Vernehmlassung dauert bis am 24. August 2026.

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