Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Zugesichert hat die GSoK ihre Unterstützung auch für die Finanzierung zusätzlicher ärztlicher Weiterbildungsstellen in Arztpraxen, Gesundheitszentren und anderen ambulanten Gesundheitseinrichtungen. Seit 2023 werden neben den Spitälern auch ambulante Leistungserbringer entschädigt, wenn sie Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker in diversen Fachrichtungen weiterbilden. Sie erhalten dafür 30 000 Franken pro Vollzeitstelle.
Erfreulicherweise nimmt die Anzahl ambulanter Gesundheitseinrichtungen, die sich in der ärztlichen und pharmazeutischen Weiterbildung engagieren, stetig zu. Die GSoK begrüsst diese Entwicklung und beantragt dem Grossen Rat zusätzlich jährlich 2,1 Millionen Franken für die Jahre 2026 und 2027. Mit diesem Geld soll der Kanton jährlich bis zu 70 zusätzliche ambulante Weiterbildungsstellen mitfinanzieren.
Über die beiden Geschäfte befindet der Grosse Rat in der kommenden Sommersession.
