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So sollen die neuen Regeln für das Bauen ausserhalb der Bauzonen umgesetzt werden

So sollen die neuen Regeln für das Bauen ausserhalb der Bauzonen umgesetzt werden

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die Anzahl der Gebäude und der Umfang der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen dürfen gemäss den Stabilisierungszielen von RPG 2 seit dem 29. September 2023 nur noch um höchstens zwei Prozent wachsen. Im Kanton Bern besteht ein maximales Kontingent von 2586 Gebäuden und 106 Hektaren versiegelten Flächen. Werden diese Werte überschritten, müssen neue Gebäude und Versiegelungen ausserhalb der Bauzonen kompensiert werden. Würde das Wachstum wie bisher weitergehen, wäre das Kontingent bei den Gebäuden in rund 30 Jahren aufgebraucht, bei den Versiegelungen später. Wie vom Bund gefordert erarbeitet der Kanton eine Stabilisierungsstrategie, damit die Zwei-Prozent-Hürde künftig nicht überschritten wird.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) ist für das Monitoring, das Controlling und die Berichterstattung an den Bund zuständig. Die Bauherrschaft muss künftig im elektronischen Baubewilligungsverfahren (eBau) Angaben über Gebäude und versiegelte Flächen ausserhalb der Bauzonen eingeben, damit der aktuelle Stand der Gebäude und Versiegelungen ermittelt werden kann.

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