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BaFin konsultiert 9. MaRisk-Novelle

BaFin konsultiert 9. MaRisk-Novelle

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

„Wir haben die MaRisk grundlegend überarbeitet. Das Rundschreiben ist jetzt noch stärker prinzipienbasiert gestaltet, und wir haben die Komplexität deutlich reduziert“, sagt Nikolas Speer, Exekutivdirektor der BaFin-Bankenaufsicht. Damit erweitere die Aufsicht die Spielräume für die Institute, die Anforderungen proportional anzuwenden.

BaFin und Deutsche Bundesbank haben dazu bisherige Öffnungsklauseln klargestellt und erweitert, vor allem für kleine und sehr kleine Institute. Die proportionale Abstufung der Regeln richtet sich künftig nach einer transparenten Klassifizierung.

Danach wird es drei Größenklassen geben:

  • sehr kleine Institute mit einer Bilanzsumme von bis einer Milliarden Euro,
  • kleine Institute (Small and Non-complex Institutions – SNCIs) und
  • übrige weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs).

Weitere Voraussetzungen für die Nutzung der Öffnungsklauseln entfallen weitgehend.

Institute, die unter direkter Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) stehen (Siginificant Institutions – SIs), werden aus dem Anwendungsbereich der MaRisk herausgenommen.

Mit der 9. MaRisk-Novelle setzt die Aufsicht auch neue Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zum Risikomanagement um. Auch dabei verfolgt sie einen konsequent prinzipienorientierten Ansatz. Es handelt sich um die Leitlinien zur Umwelt-Szenarioanalyse (EBA/GL/2025/04) und die Leitlinien zur Internen Governance. Die Leitlinien zur Internen Governance liegen bislang nur als Konsultationsfassung vor.

Stellungnahmen zum Entwurf der 9. MaRisk-Novelle nehmen BaFin und Deutsche Bundesbank bis zum 8. Mai 2026 entgegen: postalisch – unter Verwendung des Zusatzes FA 204 für die Bundesbank und BA 54 für die BaFin – oder per EMail an konsultation-02-26@bafin.de und marisk@bundesbank.de mit dem Betreff „Konsultation 02/2026“.

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