Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Der Betreiber der Websites tritt unter der Bezeichnung Renvio auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Auf der Website renvio(.)icu gibt er Geschäftssitze in Genf, Schweiz, London, Vereinigtes Königreich, und Bukarest, Rumänien, an. Gemäß der Website renvio(.)pro ist ihr Betreiber in Frankfurt am Main ansässig. Informationen zufolge, die der BaFin vorliegen, werden Kundinnen und Kunden über die Website bunadistrict(.)com an Renvio vermittelt.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
