Post

DLT Securities GmbH: BaFin setzt Bußgeld fest

DLT Securities GmbH: BaFin setzt Bußgeld fest

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die DLT Securities GmbH drei Bußgelder in Höhe von insgesamt 140.000 Euro festgesetzt. Grund für die Bußgelder waren Verstöße gegen das Geldwäschegesetz. Das Wertpapierinstitut hatte keine angemessenen geschäfts- und kundenbezogenen internen Sicherungsmaßnahmen geschaffen. Zudem hat es die Funktionsfähigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht überwacht und die Sicherungsmaßnahmen nicht regelmäßig und nicht bei Bedarf aktualisiert.

Der Bescheid ist seit dem 18. Februar 2026 rechtskräftig.

Zum Hintergrund

Gemäß § 6 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) haben Wertpapierinstitute interne Sicherungsmaßnahmen zu schaffen, um die Risiken von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung in Form von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen zu steuern und zu mindern. Die Institute sollen so verhindern, dass ihre Leistungen dazu missbraucht werden, Gewinne aus Straftaten in den legalen Geldkreislauf einzuschleusen. Die Institute haben die Funktionsfähigkeit der internen Sicherungsmaßen zudem zu überwachen und sie regelmäßig sowie bei Bedarf zu aktualisieren.

Die DLT Securities GmbH hatte mindestens in der Zeit vom 1. Mai 2022 bis zum 18. Februar 2025 ihre internen Grundsätze, Verfahren und Kontrollen in Bezug auf ihre Kundensorgfaltspflichten und den Umgang mit Risiken nicht angemessen ausgestaltet und trotzt Bedarfs nicht aktualisiert. Zudem hat das Wertpapierinstitut sein digitalisiertes Verfahren zur Risi­kobewertung von Kunden keiner Kontrollhandlung unterzogen.

MIL OSI