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JARXE: BaFin warnt vor Webseiten

JARXE: BaFin warnt vor Webseiten

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die BaFin warnt vor Angeboten auf den Webseiten jarxe(.)com und jarxe(.)org. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht  bietet die JARXE CRYPTO TRADING LTD auf den beiden genannten Webseiten sowie über die App „Jarxe“ ohne Erlaubnis Wertpapierdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Wer in Deutschland Wertpapierdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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