Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betroffen sind bestimmte durch Gewerbeimmobilien besicherte Kredite in Österreich. Die Maßnahme sieht einen Kapitalpuffer in Höhe von 1,0 Prozent vor, sofern die entsprechenden Risikopositionen in Österreich einen Schwellenwert von 100 Millionen Euro überschreiten.
Die Regelung gilt für Institute auf konsolidierter, teilkonsolidierter sowie auf Einzelbasis, sofern das Volumen ihrer in Österreich ansässigen Teilrisikopositionen den definierten Schwellenwert erreicht.
Nach Anhörung der beteiligten Parteien hat sie hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen.
