Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website personalcontrol-room(.)com und vor gefälschten Investitionsverträgen, die von angeblichen Finanzexperten der Clearstream Holding AG versandt werden. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Angebote stammen nicht von der Clearstream Holding AG oder anderen Clearstream-Gesellschaften. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl. Clearstream bietet keine Handelskonten oder Finanzdienstleistungen für Privatanleger an.
Die Handelsplattform personalcontrol-room(.)com ist nahezu identisch mit der Website inv.my-own-space(.)com, vor welcher die BaFin bereits am 23.10.2025 gewarnt hat.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin warnt vor betrügerischen Handelsplattformen.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
