Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die Regierungsstatthalterin hat die Photovoltaik-Anlage zu Recht als umweltverträglich beurteilt. Grundlage dafür sind positive Berichte der zuständigen Ämter und Fachstellen. Der Umweltverträglichkeitsbericht ist vollständig. Im Bereich der Anlagefelder wurden keine geschützten Pflanzen festgestellt. Die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Lebensräume geschützter oder schützenswerter Tiere liegen vor. Zudem muss die MontSol SA Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen umsetzen. Weiter ist die PV-Anlage auch im Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild nicht zu beanstanden. Auf dem Mont-Soleil befinden sich bereits einige technische Infrastrukturen.
Weiter hält das Bauvorhaben die Bestimmungen zum Grundwasserschutz ein. Auch die Voraussetzungen für die erforderliche Rodungsbewilligung liegen vor. Ferner führt die PV-Anlage auch nicht zu übermässigen Blendwirkungen. Im Sinne des umweltrechtlichen Vorsorgeprinzips wird die Baubewilligung mit einer Auflage ergänzt, wonach reflexionsarme Module einzusetzen sind.
Der Entscheid der BVD kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden.
