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bb-consults(.)com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbräuche hin

bb-consults(.)com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbräuche hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Als Betreiber der Website ist zunächst die BB Consults Limited in Erscheinung getreten. Inzwischen wird jedoch die ITO Consults Limited als verantwortlich genannt. Beide Unternehmen unterhalten den Angaben zufolge einen identischen Geschäftssitz in Niederanven, Luxemburg, und verfügen über eine weitere, ebenfalls identische Kontaktanschrift in London, Vereinigtes Königreich. Zudem werden beide Unternehmen, den früheren und den aktuellen Veröffentlichungen auf der Website zufolge, unter identischen Registrierungsnummern bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) sowie im britischen Unternehmensregister (Companies House) geführt. Die Nummern sind jedoch einer Gesellschaft Freetrade Limited zugeordnet, die an derselben Anschrift in London ansässig ist, wie sie auch auf der Website bb-consults.com angegeben wird. Die Unternehmen BB Consults Limited bzw. ITO Consults Limited sind bei der FCA hingegen nicht bekannt. Im Companies House wird unter einer völlig anderen Registrierungsnummer ein Unternehmen BB Consults Limited mit Geschäftsadresse in Northampton geführt. Ein Unternehmen ITO Consults Limited ist im Companies House nicht registriert.

Der BaFin liegen keinerlei Informationen darüber vor, dass die Freetrade Limited oder die BB Consults Limited, Northampton, in irgendeiner Beziehung stehen zu der Website bb-consults.com bzw. den dort unterbreiteten Angeboten. Es handelt sich um Identitätsmissbräuche.

Die BaFin hat in der Vergangenheit bereits vor ITO Consults gewarnt. Wie auch ito-consults(.)com ist bb-consults(.)com einer Plattformreihe zuzurechnen.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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