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Schwellenwerte zur Einschränkung der Personenfreizügigkeit mit Kroatien nicht erreicht

Schwellenwerte zur Einschränkung der Personenfreizügigkeit mit Kroatien nicht erreicht

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 14. Januar 2026

Bern, 14.01.2026 — Für Arbeitskräfte aus Kroatien gelten keine Kontingente mehr. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 informiert, dass die Zahl der Bewilligungen B und L, die kroatischen Staatsangehörigen im Jahr 2025 erteilt wurden, unter den Schwellenwerten geblieben ist, die eine Auslösung der Ventilklausel ermöglicht hätten. Für Kroatien gilt nun die volle Personenfreizügigkeit.

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