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BaFin warnt erneut vor Plattformreihe – Handel mit Kryptowerten

BaFin warnt erneut vor Plattformreihe – Handel mit Kryptowerten

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Präsentation auf den Websites beginnt meist mit folgendem Satz: „Ihr Tor zu innovativstem Krypto-Handel“ oder auch „Kryptowährungshandel meistern: Ihr ultimativer Leitfaden“. Die Websites verfügen über kein Impressum. Deren Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Interessierte werden aufgefordert, auf den entsprechenden Websites ihre Daten in einem Kontaktformular zu hinterlegen. Nach Erkenntnissen der BaFin werden die Kundendaten anschließend an Betreiber von Online-Handelsplattformen weitergegeben, die nicht von der BaFin beaufsichtigt werden. Die Websites stehen demnach in Verdacht, vornehmlich der Geschäftsanbahnung für unerlaubt erbrachte Finanz- bzw. Kryptowerte-Dienstleistungen zu dienen.

Bislang sind der BaFin in diesem Zusammenhang folgende Websites bekannt geworden:

altrevoducthai(.)de
axelonbit-de(.)de
binavocore-systems(.)de
bodiaedge(.)com
bodiaedge-systems(.)de
ch-zyvarnexcore(.)com
consiunsin(.)com
deesist-app(.)de
exferreiq-kol(.)com
exferreliq-de(.)de
febdyxolai-de(.)de
findburgai(.)info
finoraptc(.)com
gentakpartners-hop(.)com
larevix-invest(.)de
larevixinvest-de(.)com
lunoxyrem-hex(.)com
lynavotrade-solutions(.)de
meyraativan-de(.)com
nevelano-bot(.)de
novyrakelthar-de(.)de
openswitai-tog(.)com
orvynnest-systems(.)de
pluraxai-de(.)de
pluraxaiofficial(.)com
qelnofaxai(.)net
qelnofaxai(.)pro
qelnofaxai-de(.)com
qelnofaxai-de(.)de
rovixenai(.)app
sofortigesurso-jev(.)com
trevalisavg-das(.)com
tynavocore-solutions(.)de
tynavorise(.)app
velanonest-systems(.)de
vixgenai(.)app
voxigenai(.)com
voxigenai-solutions(.)de
yqenvalcore-de(.)de
zyvarnex-core(.)com
zyvarnexcore(.)net

Es wird auf einen möglichen Zusammenhang zu weiteren Reihen von Websites hingewiesen, die gleiche Namensbestandteile in ihren Domains verwenden.

Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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