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Aufsichtsmitteilung: BaFin verzichtet auf die Einreichung von Deckungsregistern durch Pfandbriefbanken

Aufsichtsmitteilung: BaFin verzichtet auf die Einreichung von Deckungsregistern durch Pfandbriefbanken

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Diese Aufsichtsmitteilung gilt bis zum 30. Juni 2026.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird es bis einschließlich Juni 2026 nicht beanstanden, wenn Pfandbriefbanken ihr entgegen § 5 Absatz 2 Pfandbriefgesetz (PfandBG) keine Aufzeichnung sämtlicher Eintragungen des Deckungsregisters in elektronischer Form übermitteln.

Dies erfolgt im Vorgriff auf die geplante Änderung von § 5 Absatz 2 PfandBG und Streichung der §§ 15 bis 17 Deckungsregisterverordnung (DeckRegV) durch das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG).

Die Verpflichtung, Deckungsregisterauszüge in elektronischer Form zur physischen Aufbewahrung bei der BaFin einzureichen, ist inzwischen nicht mehr zeitgemäß. Sie entfällt künftig, auch um den hiermit verbundenen bürokratischen Aufwand zu vermeiden.

Die Pfandbriefbank hat in geeigneter Weise sicherzustellen, dass für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung des Deckungsregisters die zu seiner Wiederherstellung erforderlichen Informationen jederzeit sicher verwahrt werden. Hierzu gehört auch die in § 7 Absatz 2 DeckRegV enthaltene Verpflichtung, am Ende jedes Arbeitstags eine vollständige Sicherungskopie jedes elektronisch geführten Deckungsregisters auf einem anderen Datenträger zu speichern. Dieser muss sich ebenso wie das Original innerhalb des Geltungsbereichs des PfandBG befinden. Auch für die nicht-elektronische Form der Deckungsregisterführung besteht die Möglichkeit und nach allgemeinen IT-Vorgaben auch die Pflicht zur Fertigung täglicher Backups.

Die ordnungsgemäße Führung des Deckungsregisters wird im Rahmen der turnusmäßigen Deckungsprüfungen überprüft. Der Treuhänder oder die Treuhänderin hat zudem gemäß § 8 PfandBG weiterhin die vorschriftsmäßige Eintragung der Deckungswerte zu überwachen.

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