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Aufsicht über ausgelagerte Unternehmen: Regierungsrat nimmt unterschiedlich stark Einfluss

Aufsicht über ausgelagerte Unternehmen: Regierungsrat nimmt unterschiedlich stark Einfluss

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Dass der Regierungsrat einen Wechsel der Verwaltungsratspräsidentin forciert hat, ist grundsätzlich ein legitimes Mittel, wenn der Regierungsrat der Auffassung ist, dass das strategische Führungsorgan die Kantonsinteressen nicht mehr ausreichend vertritt. Der Regierungsrat scheint Aufsichtsinstrumente wie dieses aber nicht über alle öffentlichen Aufgabenträger hinweg mit der gleichen Konsequenz zu nutzen: Während der Regierungsrat nach Bekanntwerden der Vorfälle rund um zu hohe Abgeltungen bei der BLS AG beispielsweise keine Veranlassung sah, an der Zusammensetzung des Verwaltungsrates etwas zu ändern, griff er hier bei der UPD AG konsequent durch, mit der Absicht, die Verwaltungsratspräsidentin zu ersetzen. Es kann aus Sicht der GPK nicht sein, dass eine Institution, je nachdem, welche Direktion für sie zuständig ist, unterschiedlich eng beaufsichtigt wird. Deshalb empfiehlt die GPK dem Regierungsrat, im neuen Public-Corporate-Governance-Gesetz (PCGG) Regelungen vorzusehen, die eine einheitliche Linie der Aufsicht und Einflussnahme garantieren. 

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