Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der WhatsApp-Gruppe „Telegram- und Instagram-Gruppe Arbeitsgruppe 682“. In der WhatsApp-Gruppe werden Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleitet, Finanzprodukte zu handeln. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der WhatsApp-Gruppe ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin warnt vor Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
