Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Im Dialog mit den fünfzehn betroffenen Gemeinden im Berner Oberland ergab sich ein klares Bild: Dreizehn Gemeinden wünschen, Eigentümerinnen von nicht kultivierbarem Land zu werden. Diesem Wunsch kommt der Regierungsrat jetzt nach. Mit dem Eigentumsübergang sind diese Landflächen nicht mehr herrenlos, weshalb neu die Bezeichnung «der Kultur nicht fähiges Land» verwendet wird.
Die Gemeinden übernehmen grundsätzlich die Rechte und Pflichten, wie sie der Kanton bisher hatte. Dazu gehören etwa schon erteilte Baurechte für Bergbahnen. Weiterhin bleiben die nicht kultivierbaren Flächen öffentlich zugänglich und dienen dem Gemeingebrauch. Eine Übertragung an Private ist nur in Ausnahmefällen mit kantonaler Bewilligung möglich. Für die Realisierung von Bauvorhaben (z.B. Errichtung von Berghütten) ist wie bisher eine kantonale Bewilligung nötig. Auch die Nutzungsrechte an Wasserkraft und Erdwärme bleiben beim Kanton.
