Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die BaFin hat durch Verfügung vom 29.10.2025 gemäß § 234f Abs. 4 Satz 2, 1. Fall VAG die Erlaubnis für den Betrieb der folgenden Versicherungssparten und Risikoarten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) widerrufen:
Nr. 19 Leben
Nr. 24 Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen
Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und keinen realistischen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorlegen.
Als Rechtsfolge des Widerrufs der Erlaubnis darf die Pensionskasse keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen und früher abgeschlossene Verträge weder erhöhen noch verlängern. Bestehende Versicherungsverträge werden ordnungsgemäß durchgeführt und abgewickelt.
Versicherungsunternehmen:
Babcock Pensionskasse VVaG (2186)
Elsa-Brändström-Straße 1
46045 Oberhausen
